Sachgrundbefristete Gehaltserhöhung ?
Guten Morgen liebe Leutz,
ich finde irgendwie keinen Lösungsansatz. In unserem Betrieb gibt es eine Mitarbeiterin mit einer befristeten 40% Stelle bis Ende 2019 und gehaltlicher Einstufung, sagen wir mal A. Nun soll sie bis Ende 2018 eine weitere Aufgabe übernehmen, käme dann auf 100% Arbeitszeit und soll dafür eine höhere Entgeltgruppe bekommen, sagen wir mal B.
Nun meine Unklarheiten. Nach meinem Verständnis kann ein Gehalt nicht wieder ohne Einverständnis des Arbeitnehmers gekürzt werden, was hier nach Ende 2018 geschehen soll. Eine Befristung für das Gehalt habe ich noch nie gehört. Liege ich da richtig ?
Auf der personellen Maßnahme zur Änderung der Arbeitszeit und Entgelteinstufung steht als Begründung nur "Höhergruppierung". Ist damit eine unbefristete Anstellung eingleitet worden ?
Hoffe ihr habt ein paar Tipps.
Gruß schnatterzapfen
Community-Antworten (4)
05.06.2018 um 09:32 Uhr
Also ich kenne einen befristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag mit Sachgrund. Das scheint bei der Variante A auch so zu sein. Jetzt will also der AG die Kollegin Vollzeit einstellen? Das dürfte nur über einen Änderungskündigung möglich sein, da sich sowohl die Arbeitszeit und auch die Vergütung ändern und dies natürlich wieder befristet.
Und wenn das dann Ende 2018 wieder so sein soll, wieder einen Änderungsvertrag. Warum soll die Kollegin nicht weiter Vollzeit beschäftigt werden?
Und du hast Recht eine Runterstufung der Arbeitszeit ist nur auf Antrag des AN möglich. Der AG kann dies nicht vorschlagen und die Zustimmung einfordern.
05.06.2018 um 09:48 Uhr
Die Erhöhung der Arbeitszeit von 40 auf 100%, ist auf jeden Fall wie eine Einstellung zu betrachten - nicht nur Höhergruppierung.
Außerdem - was wäre Ziel eventueller Aktivitäten des BR? Und was will die Kollegin? Möglich ist fast alles.
05.06.2018 um 10:47 Uhr
Was ist da Unklar? Die Kollegin hat einen Teilzeitvertrag dieser wird befristet auf Vollzeit umgestellt zudem hat sie andere Aufgaben und bekommt mehr Geld in dieser Zeit. Wie Krambambulli schon schreibt ist eine Erhöhung der Arbeitszeit wenn sie 10 Wochenstunden oder mehr beträgt wie eine Einstellung zu behandeln. Der Beitrag von Majok ist leider mal wieder völliger Quark!
05.06.2018 um 12:32 Uhr
Zumindest dann wenn es für die Befristung der Zusatzaufgaben einen Sachgrund gibt, sollte das problemlos möglich sein. Der Arbeitgeber könnte dann auch alternativ einen zweiten befristeten Teilzeit(60%)arbeitsvertrag anbieten.
Gibt es keinen Sachgrund für die Befristung der Zusatzaufgaben, dann lauert hier der Fallstrick des Umgehungstatbestandes. Der Arbeitgeber könnte hiermit zwingende Schutzrechte umgehen, indem er beispielsweise einen Arbeitsvertrag mit geringer Stundezahl und niedriger Vergütung anbietet und diesen immer wieder (so lange der AN ihm die Füße küsst) befristet hochsetzt. Das geht natürlich nicht.
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