Hallo,

wir sind Tendenzbetrieb und haben ungekündigte BV zur Arbeitszeiterfassung, Gleitzeit etc.

Per Hausmitteilung vom 1.6. mit Wirkung ab 1.6. vom Chef, soll nun (wenn auch nur 15 min) die Arbeitszeit daerhaft verlagert werden, die elektronische Erfassung nicht mehr fortgeführt werden sowie bisherige „Pluszeit“ erst ab 26.6. abgebaut werden. Das alles widerspricht komplett den ungekündigten BV‘s. Meine Meinung.

Denkfehler??