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Welche Fristen gibt es wenn Kollegin nach der Elternzeit gern in Teilzeit wiederkommen möchte?

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wasa77
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal,

bin von einer Kollegin in Elternzeit angesprochen worden die sich mangels Vertrauen nicht an unsere Vorsitzende wenden möchte. Welche Fristen müssen eingehalten werden wenn die Kollegin nach der Elternzeit gern in Teilzeit wiederkommen möchte? Wie weit geht das Recht auf Teilzeit? Unsere Personalabteilung versucht die Mütter nicht wieder einzustellen bzw. zu schlechteren Konditionen als vorher. Welche Rechte bestehen und wie lange vorher muss der Teilzeitwunsch angekündigt werden? Besser alles schriftlich???

Für eure Hilfe vorab ganz lieben Dank

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Community-Antworten (2)

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pit47

22.04.2006 um 16:54 Uhr

Hallo wasa77, alles schriftlich nach dem Teilzeitgesetz einreichen (ich glaube 3 Monate vor Beginn der Arbeit).

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Fayence

22.04.2006 um 21:49 Uhr

Hallo wasa77, vorab lohnt sich vielleicht noch ein Blick in das BErzGG (ab §15 ).

Gruß Fayence

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