In meiner Firma wird seit neuestem in Arbeitsverträgen von neuen Mitarbeitern und Änderungsverträgen von "alten" MAs ein Passus aufgenommen, das der AG berechtigt ist, den MA in Kurzarbeit zu versetzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Das passiert ohne Zustimmung und Information des BR.
Es gibt einen Betriebsrat, allerdings sind wir gerade im Übergang vom alten zum neuen BR. Es gibt keinen Tarifvertrag und keine BV zum Thema bisher.

Meine Fragen:
Bedeutet die Unterschrift unter diese Verträge, das eine evt. spätere BV nicht greift für die betroffenen MA ?
Oder überschreibt eine BV den Individualvertrag ?
Ist dieser Passus überhaupt wirksam ?