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Kurzarbeit in Arbeitsverträgen

E
Englfrau
Jan 2018 bearbeitet

In meiner Firma wird seit neuestem in Arbeitsverträgen von neuen Mitarbeitern und Änderungsverträgen von "alten" MAs ein Passus aufgenommen, das der AG berechtigt ist, den MA in Kurzarbeit zu versetzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das passiert ohne Zustimmung und Information des BR. Es gibt einen Betriebsrat, allerdings sind wir gerade im Übergang vom alten zum neuen BR. Es gibt keinen Tarifvertrag und keine BV zum Thema bisher.

Meine Fragen: Bedeutet die Unterschrift unter diese Verträge, das eine evt. spätere BV nicht greift für die betroffenen MA ? Oder überschreibt eine BV den Individualvertrag ? Ist dieser Passus überhaupt wirksam ?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.04.2006 um 09:57 Uhr

Der Passus ist wirksam. Wenn ich als AG auch den grössten Teil der AN mit solchen AV's ausgestattet hätte, würde ich auch keine BV mehr anstreben. Das MBR des BR bleibt zwar erhalten, aber der AG kann einen mit solch einem AV ausgestatteten AN schnell(er) in Kurzarbeit versetzen.

Mal sehr zynisch: Bei einigen UN geht sso etwas ähnliches schon aufgrund von Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten.

F
Fayence

20.04.2006 um 16:34 Uhr

"Es gibt einen Betriebsrat, allerdings sind wir gerade im Übergang vom alten zum neuen BR. "

Hallo Englfrau, ich verstehe den "Übergang" nicht ganz. Der "alte" BR ist bis zum Ende seiner Amtszeit mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet. Auch wenn die Wahl des "neuen" BR inkl. konstituierender Sitzung bereits stattgefunden hat.

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