Darf der Arbeitgeber die Abteilungsleiter runterstufen, d.h. weniger Gehalt, weniger Pflichten?
Als Grund gibt er zu hohe Kosten an.
Er möchte jetzt Kosten einsparen, da Konkurrenz im Anmarsch ist.
Der Abteilungsleiter hat doch mit Sicherheit einen Vertrag.
Natürlich nicht ! Es bedarf einer Vertragsänderung die nur mit Zustimmung des Vertrgsnehmers rechtsgültig wird.