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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltserhöhung ablehnen!?

GJ
Guter Junge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen & Kollegen,

wir haben als relativ neuer Betriebsrat (6 Monate im Amt) eine Umgruppierung/Gehaltserhöhung für einen Mitarbeiter abgelehnt. Ist eine solche Entscheidung sinnvoll? Als Begründung will die Mehrheit der Stimmbereichtigten die Gleichbehandlung anführen!? Es wurde das Gehalt eines Teamleiters um den doppelten Betrag erhöht als das eines Mitarbeiters aus dem Team. Ich suche Argumente, mit denen ich unseren BR überzeugen kann, seine beschissene Einstellung zum Unternehmen und unserer Geschäftsführung nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter auszutragen!

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Richard Brennske

12.518012

Community-Antworten (12)

Z
Z.Ickig

16.04.2006 um 13:15 Uhr

"Es wurde das Gehalt eines Teamleiters um den doppelten Betrag erhöht als das eines Mitarbeiters aus dem Team."

Wo soll da der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein? Ihr solltet euch vor Augen führen, dass ihr hier "Ungleiches" miteinander vergleicht. Ein Teamleiter ist eben nicht mit einem seiner Mitarbeiter vergleichbar, daher kann der Arbeitgeber wohl zu Recht hier bei der Findung der Gehaltsanpassung andere Maßstäbe anlegen.

GJ
Guter Junge

17.04.2006 um 12:39 Uhr

... das sehe ich gaaanz genau so! Die GF wird jetzt natürlich die Ablehnung als Aussetzung sämtlicher Gehaltsanpassungen, Umgruppierungen und Erhöhungen ansehen. Gleichzeitig wird man vor den Kollegen die Ablehnung des BR als Grund nennen ... und die Teamleiterin bekommt ihr Geld - nur eben als Zulage - denn die ist nicht mitbestimmungspflichtig!

N
nina

17.04.2006 um 19:10 Uhr

verstehe ich das hier richtig? muss der BR einer Gehaltserhöhung eines Mitarbeiters zustimmen???

K
Kölner

17.04.2006 um 19:19 Uhr

@nina So ganz verstehe ich die Welt auch nicht mehr...auch verstehe ich die Welt dieses BR's nicht mehr!

M
Michael-W

18.04.2006 um 08:31 Uhr

Ich sehe das so...

der BR muss einer Gehaltserhöhung eines MA nicht zustimmen. Aber solch eine Entscheidung ist vorsichtig auszusprechen (siehe Guter Junge). Wenn es allerdings so aussieht das ein Teamleiter eine Erhöhung (wesentliche Erhöhung?) uns ein Team geht leer aus dann würde ich als BR wohl auch so entscheiden. Ich sehe das so das ein Teamleiter alleine wohl nicht so arbeiten kann das eine Gehaltserhöhung gerechtfertigt wäre. Denn was wäre ein Teamleiter ohne Team. Wohl nicht allzuviel.

Gruss Michael-W

Z
Z.Ickig

18.04.2006 um 11:11 Uhr

Also, wäre ich Arbeitgeber, würde ich mich ohnehin über diesen Widerspruch einfach so, quasi hemmungs- und bedenkenlos, hinwegsetzen und das Gehalt trotzdem erhöhen. Es könnte sich nämlich hier um einen sogennannten "Einzelfall" handeln, und dann liefe das Mitbestimmungsrecht sowieso leer. Ein MBR gibt es lediglich in Bezug auf kollektivrechtliche Tatbestände, so wie z.B. allgemeingültige Entlohnungsgrundsätze bzw. Verteilungsregeln bei der Aufteilung von Gesamtprämien etc. Die Erhöhung des Gehaltes eines Abteilungsleiters sehe ich eher als einzelvertragliche Regelung, und da hat ein Betriebsrat nun mal kein Mitbestimmungsrecht.

GJ
Guter Junge

18.04.2006 um 12:48 Uhr

mit der Bitte um Bewertung:

Mit dieser Begründung will der BR eine Umgruppierung ablehnen: Der Betriebsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:

In der Diskussion zur Umgruppierung von XXXX stellte der BR fest das der Gleichbehandlungsgrundsatz aller Mitarbeiter nicht gewahrt ist und sieht eindeutig eine schlechter Stellung von einigen Mitarbeitern im Betrieb. Dies begründet sich aus verschiedenen Auswahlrichtlinien über die der BR mit zu entscheiden hat. So sind in diesem Punkt die Dauer der Probezeit sowie die Betriebszugehörigkeit als nur einige zu nennen (§75 BetrVG).

Außerdem stellt der Betriebsrat fest das bis zum heutigen Tag, trotz mehrfacher Ankündigung im Unternehmen, keine Gehaltsstrukturen existieren und es keine Aussage seitens des Arbeitgebers zu einzelvertraglichen Abmachungen gibt. Aus diesen genannten Gründen muss der BR die Zustimmung zur Umgruppierung verweigern. Der BR erklärt mit der Stellungnahme das sich die Verweigerung nicht auf die Leistungen der Mitarbeiterin bezieht, sondern auf denn Gleichbehandlungsgrundsatz aller Mitarbeiter.

Deshalb empfiehlt der BR eine schnelle Umsetzung der Betriebsvereinbarung zur „innerbetrieblichen Zusammenarbeit“ sowie die Einführung von Gehaltsstrukturen.

K
Kölner

18.04.2006 um 12:56 Uhr

§ 75 BetrVG hat damit ja wohl gar nichts zu tun. Und noch einmal: Ablehnen könnt Ihr das gar nicht! Lehnt Euch nicht so weit aus dem Fenster. Ihr wollt Gerechtigkeit? Das erreicht Ihr aber nicht, indem Ihr jemanden einen Vorteil versagt - die anderen haben schließlich keinen Nachteil!

Ich sehe auch keinen Widerspruchsgrund nach § 99 BetrVG

RI
Ramses II

18.04.2006 um 23:18 Uhr

@Guter Junge:

"Der Betriebsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:

In der Diskussion zur Umgruppierung von XXXX stellte der BR fest das der Gleichbehandlungsgrundsatz aller Mitarbeiter nicht gewahrt ist"

Inwiefern? Wie lautet dieser "Gleichbehandlungsgrundsatz" denn genau?

"und sieht eindeutig eine schlechter Stellung von einigen Mitarbeitern im Betrieb."

Wieso "Schlechterstellung"? Wer wird denn konkret "schlechter gestellt"? Wird zur Finanzierung anderen AN das Gehalt gekürzt?

"Dies begründet sich aus verschiedenen Auswahlrichtlinien über die der BR mit zu entscheiden hat. "

Über welche Auswahlkriterien hat der BR hier mitzuentscheiden?

"So sind in diesem Punkt die Dauer der Probezeit sowie die Betriebszugehörigkeit als nur einige zu nennen (§75 BetrVG)."

Wie? Die Dauer der Probezeit als Auswahlkriterium für Gehaltserhöhungen?

"Außerdem stellt der Betriebsrat fest das bis zum heutigen Tag, trotz mehrfacher Ankündigung im Unternehmen, keine Gehaltsstrukturen existieren"

Wie kann das eine "Umgruppierung" sein wenn keine Gehaltsstrukturen existieren?

"und es keine Aussage seitens des Arbeitgebers zu einzelvertraglichen Abmachungen gibt."

Warum sollte er das tun?

"Aus diesen genannten Gründen muss der BR die Zustimmung zur Umgruppierung verweigern. Der BR erklärt mit der Stellungnahme das sich die Verweigerung nicht auf die Leistungen der Mitarbeiterin bezieht, sondern auf denn Gleichbehandlungsgrundsatz aller Mitarbeiter."

Wie lautete nochmal der Gleichbehandlungsgrundsatz im Wortlaut?

"Deshalb empfiehlt der BR eine schnelle Umsetzung der Betriebsvereinbarung zur „innerbetrieblichen Zusammenarbeit“ sowie die Einführung von Gehaltsstrukturen."

"BV innerbetriebliche Zusammenarbeit"? Was hat die denn damit zu tun?

Der AG wird sich zu Recht fragen was dieser BR eigentlich will.

GJ
Guter Junge

19.04.2006 um 17:17 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für Eure Bemerkungen, Ratschläge und Argumente. Leider haben auch diese logischen und trefflichen Hilfestellungen die stimmberechtigte Mehrheit des BR`s nicht überzeugt. So habe auch ich jetzt einen Beschluss mit zu tragen, der jeglichem Feingefühl widerspricht. Manchmal ist es eben hart ... Mal schaun, wie sich die GF positioniert!?!?

Vielen Dank und gern werde ich diesen Wissensquell hier erneut nutzen!

K
Kölner

19.04.2006 um 17:21 Uhr

Das Problem ist nicht, dass Du einen Beschluss mitzutragen hast, sondern das Ihr einen Beschluss gefasst habt, der keinen Sinn ergibt!

GJ
Guter Junge

19.04.2006 um 19:36 Uhr

@kölner

... das weißt Du und das weiß ich - nur fünf andere, die wissen es nicht! Na zumindest hören sie nicht zu und verschließen sich selbst logischen Argumenten. Die sind halt gern dagegen und finden, bereits einmal zu oft dafür gewesen zu sein!?!? Ich habe keine Ahnung ...

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