Erstellt am 16.04.2006 um 13:30 Uhr von w-j-l
Deine Frage ist nicht ganz klar, bonn.
Ihr seid nicht tarifgebunden?
Euer AG wendet bisher den BAT und nun den TVöD einzelvertraglich an?
Seid ihr durch irgendwelche Regularien an ein "Besserstellungsverbot" gebunden?
Wenn das so ist, dann gibt es grundsätzlich ein MBR nach §87(1) Nr.10 und evtl auch Nr.4.
Interessant ist auch, ob die Arbeitsverträge eine "große dynamische Verweisklausel" enthalten. (Anwendung des BAT incl. aller ihn ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge)