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Überleitung vom TVöD

B
bonn
Nov 2016 bearbeitet

Nun noch eine Frage. Ich bin recht neu als BR, worauf sollte- muß geachtet werden wenn die Einrichtung in den TVÖD überleiten will, aber wie bisher im BAT /angelent an/ für den TVÖD übernehmen will. Sind dann Nachverhandlungen möglich oder sollte das mit der Zustimmung des BR schriftlich festgehalten werden das Nachverhandelt wird. V.B

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

16.04.2006 um 15:30 Uhr

Deine Frage ist nicht ganz klar, bonn.

Ihr seid nicht tarifgebunden? Euer AG wendet bisher den BAT und nun den TVöD einzelvertraglich an? Seid ihr durch irgendwelche Regularien an ein "Besserstellungsverbot" gebunden?

Wenn das so ist, dann gibt es grundsätzlich ein MBR nach §87(1) Nr.10 und evtl auch Nr.4.

Interessant ist auch, ob die Arbeitsverträge eine "große dynamische Verweisklausel" enthalten. (Anwendung des BAT incl. aller ihn ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge)

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