W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung - zur Überleitung vom BAT in den TVöD?

L
Lotus
Okt 2021 bearbeitet

Guten Abend, wer kann mir auf dem schnellsten Weg schreiben, wo ich Muster von Betriebsvereinbarungen zur Überleitung vom BAT in den TVöD bekomme. Wer hat mit der Überleitung Erfahrung?

Danke Lotus

6.554011

Community-Antworten (11)

M
mokkabohne

13.03.2007 um 19:56 Uhr

Hallo Lotus,

Erfahrungen habe ich keine, aber die Hans-Böckler-Stiftung bietet BV ohne Ende an. http://www.boeckler.de/

W
wölfchen

13.03.2007 um 20:38 Uhr

Für die Überleitung wirst Du wohl vergeblich Betriebsvereinbarungen suchen, dafür gibts den Überleitungsvertrag (z.B.TVÜ VKA). Darin sind alle Fragen - z.B. wie man sich in der neuen Tabelle wiederfindet, geregelt.

L
Lotus

13.03.2007 um 21:42 Uhr

Hallo wölfchen, wo finde ich in Schriftform den kompletten Überleitungsvertrag? Zudem möchte unser AG die Leistungsvergütung nicht übernehmen. Unser Gedanke ist, dass wir in einer Betriebsvereinbarung festhalten, dass der TVöD in seiner Gesamtheit für uns zur Anwendung kommt,wir sind alle BAT.

Gruß Lotus

P
paula

13.03.2007 um 23:01 Uhr

@lotus das was Ihr da durch BV festschreiben wollt dürft aus meiner Sicht kein zulässiger Inhalt einer BV sein....

W
wölfchen

13.03.2007 um 23:27 Uhr

Hallo Lotus, schicke mir bitte eine Nachricht mit Deiner E-Mail Adresse, dann maile ich Dir das Werk zu (Falls Du nicht weißt, wie: Deinen Text schreiben, bei mir im Kästchen benachrichtigen anklicken und unten den Haken rausnehmen bei "im Forum speichern" und dann abschicken)

L
lolus

14.03.2007 um 09:09 Uhr

@ wölfchen, ich hätte da auch Interesse. TVöD ist ja immer noch irgendwie Neuland. Immer wieder tauchen Fragen zur Überleitung und Bestandsschutz auf.

Danke Axel

N
nidis

14.03.2007 um 11:13 Uhr

@Lotus Wenn ihr nicht tarifgebunden seid, und der BAT nur aufgrund eurer Arbeitsverträge Anwendung findet, kann der AG nicht so einfach auf den TVöD bzw. auf Teile des TVöD umstellen. Er müsste allen Beschäftigten Änderungskündigungen aussprechen und euch als BR vorher hören. Bei neuen MA kann er dies natürlich machen. Und, wraum sollte der AG mit euch eine BV abschließen die ihn schlechter stellt? Erzwingbar ist diesea auf keinen Fall.

RH
Robin H.

14.03.2007 um 11:27 Uhr

In welchen Bereich bist Du denn? TVöD Bund/Gemeinden oder TVöD Land?

Bund/Kommunen findest Du beim BMI, incl. sämtlicher Rundschreiben des Bundes zur Interpretation http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Navigation/DE/Themen/Oeffentlicher__Dienst__Doorpage/Doorpage__node.html__nnn=true

L
Lotus

14.03.2007 um 18:59 Uhr

Hallo wölfchen,

leider hat es mit der e-mail Adresse nicht geklappt. Vieleicht habe ich es falsch gemacht. Ich konnte nichts finden zum Abschicken. Ich hätte das "Werk "gerne.

Gruß Lotus

S
sphinx

14.03.2007 um 19:13 Uhr

@Nabend,

ich schließe mich nidis an..

Wenn ihr nicht tarifgebunden seit sondern frei vereinbarte Arbeitsverträge habt, die ganz oder teilweise an den BAT anlehnen, gelten diese! ( Bis jeder AN einen Änderungsvertrag unterschreibt, was hoffentlich keiner ohne Rechtsberatung macht!)

LG

K
Kölner

14.03.2007 um 20:06 Uhr

@lotus BMI...

Achja: Ich denke es wäre an der Zeit, dem AG die "Rosinenpickerei" abzugewöhnen - vor allem dann, wenn das "Besserstellungsverbot" mal greift.

Ihre Antwort