Erstellt am 13.03.2007 um 18:56 Uhr von mokkabohne
Hallo Lotus,
Erfahrungen habe ich keine, aber die Hans-Böckler-Stiftung bietet BV ohne Ende an. http://www.boeckler.de/
Erstellt am 13.03.2007 um 19:38 Uhr von wölfchen
Für die Überleitung wirst Du wohl vergeblich Betriebsvereinbarungen suchen, dafür gibts den Überleitungsvertrag (z.B.TVÜ VKA). Darin sind alle Fragen - z.B. wie man sich in der neuen Tabelle wiederfindet, geregelt.
Erstellt am 13.03.2007 um 20:42 Uhr von Lotus
Hallo wölfchen, wo finde ich in Schriftform den kompletten Überleitungsvertrag?
Zudem möchte unser AG die Leistungsvergütung nicht übernehmen.
Unser Gedanke ist, dass wir in einer Betriebsvereinbarung festhalten, dass der TVöD in seiner Gesamtheit für uns zur Anwendung kommt,wir sind alle BAT.
Gruß Lotus
Erstellt am 13.03.2007 um 22:01 Uhr von paula
@lotus
das was Ihr da durch BV festschreiben wollt dürft aus meiner Sicht kein zulässiger Inhalt einer BV sein....
Erstellt am 13.03.2007 um 22:27 Uhr von wölfchen
Hallo Lotus,
schicke mir bitte eine Nachricht mit Deiner E-Mail Adresse, dann maile ich Dir das Werk zu (Falls Du nicht weißt, wie: Deinen Text schreiben, bei mir im Kästchen benachrichtigen anklicken und unten den Haken rausnehmen bei "im Forum speichern" und dann abschicken)
Erstellt am 14.03.2007 um 08:09 Uhr von lolus
@ wölfchen,
ich hätte da auch Interesse.
TVöD ist ja immer noch irgendwie Neuland.
Immer wieder tauchen Fragen zur Überleitung und Bestandsschutz auf.
Danke Axel
Erstellt am 14.03.2007 um 10:13 Uhr von nidis
@Lotus
Wenn ihr nicht tarifgebunden seid, und der BAT nur aufgrund eurer Arbeitsverträge Anwendung findet, kann der AG nicht so einfach auf den TVöD bzw. auf Teile des TVöD umstellen. Er müsste allen Beschäftigten Änderungskündigungen aussprechen und euch als BR vorher hören. Bei neuen MA kann er dies natürlich machen.
Und, wraum sollte der AG mit euch eine BV abschließen die ihn schlechter stellt?
Erzwingbar ist diesea auf keinen Fall.
Erstellt am 14.03.2007 um 10:27 Uhr von Robin H.
In welchen Bereich bist Du denn?
TVöD Bund/Gemeinden oder TVöD Land?
Bund/Kommunen findest Du beim BMI, incl. sämtlicher Rundschreiben des Bundes zur Interpretation
http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Navigation/DE/Themen/Oeffentlicher__Dienst__Doorpage/Doorpage__node.html__nnn=true
Erstellt am 14.03.2007 um 17:59 Uhr von Lotus
Hallo wölfchen,
leider hat es mit der e-mail Adresse nicht geklappt. Vieleicht habe ich es falsch gemacht. Ich konnte nichts finden zum Abschicken.
Ich hätte das "Werk "gerne.
Gruß Lotus
Erstellt am 14.03.2007 um 18:13 Uhr von sphinx
@Nabend,
ich schließe mich nidis an..
Wenn ihr nicht tarifgebunden seit sondern frei vereinbarte Arbeitsverträge habt, die ganz oder teilweise
an den BAT anlehnen, gelten diese!
( Bis jeder AN einen Änderungsvertrag unterschreibt, was hoffentlich keiner ohne Rechtsberatung macht!)
LG
Erstellt am 14.03.2007 um 19:06 Uhr von Kölner
@lotus
BMI...
Achja: Ich denke es wäre an der Zeit, dem AG die "Rosinenpickerei" abzugewöhnen - vor allem dann, wenn das "Besserstellungsverbot" mal greift.