Betriebsvereinbarung - zur Überleitung vom BAT in den TVöD?
Guten Abend, wer kann mir auf dem schnellsten Weg schreiben, wo ich Muster von Betriebsvereinbarungen zur Überleitung vom BAT in den TVöD bekomme. Wer hat mit der Überleitung Erfahrung?
Danke Lotus
Community-Antworten (11)
13.03.2007 um 19:56 Uhr
Hallo Lotus,
Erfahrungen habe ich keine, aber die Hans-Böckler-Stiftung bietet BV ohne Ende an. http://www.boeckler.de/
13.03.2007 um 20:38 Uhr
Für die Überleitung wirst Du wohl vergeblich Betriebsvereinbarungen suchen, dafür gibts den Überleitungsvertrag (z.B.TVÜ VKA). Darin sind alle Fragen - z.B. wie man sich in der neuen Tabelle wiederfindet, geregelt.
13.03.2007 um 21:42 Uhr
Hallo wölfchen, wo finde ich in Schriftform den kompletten Überleitungsvertrag? Zudem möchte unser AG die Leistungsvergütung nicht übernehmen. Unser Gedanke ist, dass wir in einer Betriebsvereinbarung festhalten, dass der TVöD in seiner Gesamtheit für uns zur Anwendung kommt,wir sind alle BAT.
Gruß Lotus
13.03.2007 um 23:01 Uhr
@lotus das was Ihr da durch BV festschreiben wollt dürft aus meiner Sicht kein zulässiger Inhalt einer BV sein....
13.03.2007 um 23:27 Uhr
Hallo Lotus, schicke mir bitte eine Nachricht mit Deiner E-Mail Adresse, dann maile ich Dir das Werk zu (Falls Du nicht weißt, wie: Deinen Text schreiben, bei mir im Kästchen benachrichtigen anklicken und unten den Haken rausnehmen bei "im Forum speichern" und dann abschicken)
14.03.2007 um 09:09 Uhr
@ wölfchen, ich hätte da auch Interesse. TVöD ist ja immer noch irgendwie Neuland. Immer wieder tauchen Fragen zur Überleitung und Bestandsschutz auf.
Danke Axel
14.03.2007 um 11:13 Uhr
@Lotus Wenn ihr nicht tarifgebunden seid, und der BAT nur aufgrund eurer Arbeitsverträge Anwendung findet, kann der AG nicht so einfach auf den TVöD bzw. auf Teile des TVöD umstellen. Er müsste allen Beschäftigten Änderungskündigungen aussprechen und euch als BR vorher hören. Bei neuen MA kann er dies natürlich machen. Und, wraum sollte der AG mit euch eine BV abschließen die ihn schlechter stellt? Erzwingbar ist diesea auf keinen Fall.
14.03.2007 um 11:27 Uhr
In welchen Bereich bist Du denn? TVöD Bund/Gemeinden oder TVöD Land?
Bund/Kommunen findest Du beim BMI, incl. sämtlicher Rundschreiben des Bundes zur Interpretation http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Navigation/DE/Themen/Oeffentlicher__Dienst__Doorpage/Doorpage__node.html__nnn=true
14.03.2007 um 18:59 Uhr
Hallo wölfchen,
leider hat es mit der e-mail Adresse nicht geklappt. Vieleicht habe ich es falsch gemacht. Ich konnte nichts finden zum Abschicken. Ich hätte das "Werk "gerne.
Gruß Lotus
14.03.2007 um 19:13 Uhr
@Nabend,
ich schließe mich nidis an..
Wenn ihr nicht tarifgebunden seit sondern frei vereinbarte Arbeitsverträge habt, die ganz oder teilweise an den BAT anlehnen, gelten diese! ( Bis jeder AN einen Änderungsvertrag unterschreibt, was hoffentlich keiner ohne Rechtsberatung macht!)
LG
14.03.2007 um 20:06 Uhr
@lotus BMI...
Achja: Ich denke es wäre an der Zeit, dem AG die "Rosinenpickerei" abzugewöhnen - vor allem dann, wenn das "Besserstellungsverbot" mal greift.
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