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Beschäftigte des Mutterbetriebes im Wahlvorstand des Tochterbetriebes GF erkennt Wahlvorstand nicht an - hat er das Recht?

F
Franz
Nov 2016 bearbeitet

Zu Jahresbeginn ist ein Teil der Beschäftigten des Betriebes in einen Tochterbetrieb überführt worden. Der Betriebsrat des Mutterbetriebes hat für die Tochter einen Wahlvorstand bestellt, dem zwei Beschäftigte des Mutterbetriebes (BR-Mitglieder, Übergangsmandat) und ein Beschäftigter des Tochterbetriebs angehören. Der Gf des Tochterbetriebes erkennt den Wahlvorstand nicht an. Hat er Recht?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

13.04.2006 um 17:46 Uhr

Auf dem ersten Blick scheint er Recht zu haben. Drei Wahlberechtigte sollen den Wahlvorstand bilden. (ausnahmen kommen bei der kurzen Darstellung von Dir nicht in Betracht.

Aber: Man müsste schon wissen, wie genau die Konstillation bei Euch ist. Wenn ohnehin alle in einem Haus sitzen und nur andere Türschilder haben, wäre zu prüfen, ob nicht ein einheitlicher Betrieb vorliegt und die Wahl gar nicht erforderlich ist..

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