Betriebswahl anfechten
Guten Tag,
ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist.
Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland, Unternehmensgröße ca 150 Mitarbeiter. Die Filialen sind dann in 4 Bereiche Nord, Süd, West und Ost unterteilt.
die Vorgeschichte,
Im Dezember letztens Jahres wurde unser Unternehmen übernommen und der BR hat dadurch die Übergangsphase übernommen für 6 Monate. Diese 6 Monate ende nun zum 31.05.2016
Am 13.04.2016 wurde dann ein neuer Wahlvorstand einberufen der auch direkt die Wahl am 18.04.2016 öffentlich gemacht hat. Der Wahlvorstand wurde nicht öffentlich gewählt sondern per Absprache mit dem alten BR einfach bestimmt. Der gesamte Wahlvorstand besteht auch aus nur einer Region.
Beim Wahlausschreiben wurde dann bekannt gegeben das 150 Mitarbeiter dem Betrieb angehören die Wahlberechtig sind das 5 BR Mitglieder gewählt werden sollen. Der Fehler das 7 BR mitglieder gewählt werden müssen wurde erst am 21.05.2016 korrigiert. Gewählt wird per Listenwahl.
Am 02.05.2016 endete die Einrechnung für die Wahllisten. Diese Wahllisten wurden dann erst am 12.05.2016 veröffentlich und bekannt gegeben.
Es wurden 2 Listen mit 8 Personen und 12 Personen eingereicht.
Aufgrund der Unternehmensgröße wurde dann eine Briefwahl gemacht.
Diese Briefwahl wurde laut Wahlvorstand am 14.05.2016 an alle Mitarbeiter gesendet. Die Briefwahl dauerte bis zum 30.05.2016. Am 30.05.2016 gab es in der Zentrale auch ein Wahllokal für persönliche Stimmabgabe bis 18 Uhr. Komischerweise haben Mitarbeiter jetzt erst die Post bekommen.
Ab 18 Uhr sollte dann die Auszählung stattfinden. Aufgrund der Größe war nur die Geschäftsführung, der Wahlvorstand und 1 Wahlhelfer vor Ort.
Nun zu meinen Problemen die ich mit der Wahl habe.
Der Wahlvorstand war mit auf Liste 2 vertreten, der Listenführer war auch Wahlhelfer von Liste 2
Hätte die Wahlausschreibung vorher korrigiert werden müssen? 7 BR Mitglieder
Die frankierten Umschläge mit der Briefwahl wurden schon um 15 Uhr geöffnet obwohl die Wahl noch lief. Es war auch nur der Wahlvorstand anwesend. Keine anderer Mitarbeiter. Wie kann ich sicher gehen das nicht Stimmen "verloren" gegangen sind.
Das Ergebnis war 70 Stimmen und genau 35 Liste 1 und 35 Liste 2
Ist es erfolgsversprechend die Wahl anzufechten?
AUfgrund der Zeit durfte der Wahlvorstand keine Schulung geniessen und wurde die ganze Zeit vom alten BR unterwiesen.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen und habt alle Infos dazu.
Gruß
Ty
Community-Antworten (18)
31.05.2016 um 15:13 Uhr
Zitat (Typhoon): "Im Dezember letztens Jahres wurde unser Unternehmen übernommen und der BR hat dadurch die Übergangsphase übernommen für 6 Monate."
Das Unternehmen wurde "übernommen"? Es ist aber nach wie vor das gleiche Unternehmen? Seid Ihr Euch sicher dass überhaupt gewählt werden muss?
Zitat (Typhoon): "Am 13.04.2016 wurde dann ein neuer Wahlvorstand einberufen."
Doch schon nach 4 1/2 Monaten Übergangsmandat? ("... insbesondere UNVERZÜGLICH Wahlvorstände zu bestellen.")
Zitat (Typhoon): "Der Wahlvorstand wurde nicht öffentlich gewählt sondern per Absprache mit dem alten BR einfach bestimmt. Der gesamte Wahlvorstand besteht auch aus nur einer Region. "
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Zitat (Typhoon): "Der Fehler das 7 BR mitglieder gewählt werden müssen wurde erst am 21.05.2016 korrigiert."
Also drei Wochen NACH Fristende für die Einreichung von Vorschlagslisten? Das halte ich für äußerst bedenklich, da bei der Erstellung der Vorschlagslisten auf die Größe des zu bildenden BR Rücksicht genommen werden soll.
Zitat (Typhoon): "Diese Briefwahl wurde laut Wahlvorstand am 14.05.2016 an alle Mitarbeiter gesendet."
Also BEVOR der Fehler mit der BR Größe korrigiert wurde? Die Briefwähler haben eine falsche BR-Größe mitgeteilt bekommen?
Zitat (Typhoon): "Komischerweise haben Mitarbeiter jetzt erst die Post bekommen."
Das ist bei der gelben Schneckenpost leider immer wieder mal der Fall.
Zitat (Typhoon): "Der Wahlvorstand war mit auf Liste 2 vertreten, der Listenführer war auch Wahlhelfer von Liste 2"
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Zitat (Typhoon): "Die frankierten Umschläge mit der Briefwahl wurden schon um 15 Uhr geöffnet obwohl die Wahl noch lief. Es war auch nur der Wahlvorstand anwesend. Keine anderer Mitarbeiter."
Ein ganz dicker Fehler der die Nichtigkeit der Wahl zur Folge haben kann.
Zitat (Typhoon): "Ist es erfolgsversprechend die Wahl anzufechten?"
Ich denke der Fehler mit den Briefwahlen reicht aus um die Wahl erfolgreich anzufechten. Da das Ergebnis der Wahl nicht eindeutig war, hätte auch jede Stimme das Wahlergebnis geändert, insofern sollte eine Anfechtung eigentlich nicht scheitern.
31.05.2016 um 15:59 Uhr
Ja das Wahlschreiben wurde erst in unserem Firmen Online Portal am 21.05.2016 korrigiert.
in den Wahlunterlagen die per Post versendet worden sind, stand noch 5 BR Mitglieder.
Das Unternehmen ist im Dezember verkauft worden, daher das Übergangsmandat.
Wann hätten die frankierten Umschläge geöffnet werden muss, überall steht kurz vor Beginn der Zählung.
31.05.2016 um 16:16 Uhr
Der Verkauf des Unternehmens führt nicht zu einem Übergangsmandat. Voraussetzung für das Übergangsmandat ist, dass sich die Betriebsidentität ändert.
Die Rückumschläge dürfen erst nach Ende des Urnengangs vor Beginn der Auszählung in der öffentlichen Auszählung geöffnet werden.
Also:
- Ende der Urnenwahl
- Öffnung der Rückumschläge:
-
- Rückumschlag öffnen
-
- Inhalt prüfen (persönliche Erklärung und verschlossener Wahlumschlag)
-
- Wahlberechtigung prüfen
-
- Stimmabgabe in Wählerliste vermerken
-
- Wahlumschlag in die Wahlurne geben
- Öffnen der Wahlurne
- Auszählung der Stimmen
- Bekanntgabe des Auszählungsergebnisses
31.05.2016 um 16:20 Uhr
Das hat so nicht stattgefunden. Wahllokal war bis 18 Uhr geöffnet zwischen 14:30 und 15:00 wurden die Umschläge der Briefwahl geöffnet.
Am Freitag ist nun die 1. konstituierenden Sitzung, wie wird den nun das 7. Mitglied gewählt? wir hatten wie gesagt 35 zu 35 Stimmen
31.05.2016 um 16:35 Uhr
Da hätte der WV ein Losverfahren zwischen den beiden Kandidaten auf dem jeweils vierten Listenplatz durchführen müssen.
31.05.2016 um 16:54 Uhr
WV macht das Losverfahren? Der WV will das der neue BR das am Freitag macht. Es soll zuerst der BR Vorsitzt gewählt werden und dann das 7 Mitglied.
31.05.2016 um 17:05 Uhr
Das geht natürlich nicht. Damit kann ja gar nicht zu der konstituierenden Sitzung korrekt eingeladen werden. Außerdem kann ja nicht ein BRM willkürlich von der Wahl zum BRV ausgeschlossen werden.
Siehe auch § 15 (2) der WO.
31.05.2016 um 17:23 Uhr
Mal eine andere Frage, wer darf den das Wählerverzeichnis einsehen? Das würde mir auch schon einmal sehr helfen.
Ich denke werde eh einen Anwalt brauchen
31.05.2016 um 17:29 Uhr
Vor der Wahl? Siehe § 2(4) der WO.
Nach der Wahl? Da muss derjenige meines Wissens ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
31.05.2016 um 17:41 Uhr
was im Falle einer Wahlanfechtung im Detail zu hinterfragen wäre:
" Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn (....) , es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte." (§ 19 Abs. 1 BetrVG)
Das so einiges schief gelaufen ist, hast Du und Pjöööng ja schon festgestellt.
Und ja - der WV lost aus. Und wenn er noch Zeit hat, sollte er es jetzt tun. Der BR kommt erst am Freitag zusammen?
31.05.2016 um 17:47 Uhr
Ja die konstituierende Sitzung wäre Freitag.
Ich denke die Wahl wäre eigentlich anders ausgegangen, ich werde das Gefühl nicht los das im Vorfeld bereits Stimmen gesichtet worden sind und vernichtet worden. Das ist mein Problem. Die Liste 1. könnte passen aber bei der 2. Liste hätte ich wesentlich mehr erwartet. zum einen waren wesentlich mehr Mitglieder drauf zum anderen hatte diese Liste schon alleine über 60 Unterstützer Unterschriften, auch wenn das nichts zur Wahl sagt. Ich weiß auch das alleine aus einer Region schon über 40 gewählt haben.
Daher Die Frage ob es Sinn macht diese Wahl anzufechten.
31.05.2016 um 18:14 Uhr
"Daher Die Frage ob es Sinn macht diese Wahl anzufechten."
Definitiv !
31.05.2016 um 23:44 Uhr
Ist es zulässig das der Wahlvorstand seine private Adresse angibt für alle Unterlagen? Also Wahllisten und auch für die Briefwahl?
01.06.2016 um 01:13 Uhr
Ob es sinnvoll ist, die Wahlanzufechten hängt davon ab, welches Ergebnis man erzielen will.
Die Postadresse des Wahlvorstandes war die Privatadresse eines Mitgliedes des WV? So spontan würde ich sagen dass dies zur Nichtigkeit der Wahl führen wird.
01.06.2016 um 01:27 Uhr
Ja die gesamten Wahlunterlagen gingen an die private Hausanschrift des Wahl Vorsitzenden.
Sowohl die Erstellten Wahllisten mit der Erklärungen zur Wahl und die Unterstützerlisten.
Und auch die Wahlstimmen der Briefwahl gingen an diese private Adresse.
das Wahllokal ist dann in der Zentrale gewesen, dort hätten auch ohne Peobleme die Stimmen zur Briefwahl gesammelt werden können.
Aber ich seh schon da gibt es viele Fehler die gemacht wurden.
Ich danke für die Infos. Es bestärkt mich darin die Wahl anzufechten.
01.06.2016 um 02:46 Uhr
Schau Dir hier mal die Begründung an:
01.06.2016 um 12:06 Uhr
Und wenn bei der Neuwahl 36 zu 34 herauskommt (oder noch schlimmer)? Lasse erst mal losen, wer der 7. BR ist. Vielleicht bist Du ja doch im BR.
2018 muss ja auch wieder neu gewählt werden. Manchmal kommt es bei den Wählern besser an, wenn man gute BR-Arbeit vorweisen kann, als Streitereien im Gerichtssaal auszutragen. Also eher eine betriebspolitische Betrachtung, die man auch anstellen sollte.
01.06.2016 um 12:29 Uhr
@ gironimo
Ich finde nicht, das man hier den Maßstab anlegen sollte: "warte erst einmal ab, vielleicht bist Du ja nach dem Losverfahren doch noch im BR". Hier ist soviel Mist gebaut worden, daß die Wahl wiederholt gehört.
Klar könnte eventuell das gleiche Ergebnis dabei heraus kommen. Ich habe aber so meine Zweifel ...
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