Erstellt am 13.04.2006 um 11:21 Uhr von Kölner
Du wurdest von Deinen BR-Koellegen also wiederholt freigestellt. Glückwunsch!
Diese Vertrauensarbeitszeit wäre für mich als BR nichts!
Je nachdem wie die Strukturen/Gerüchte in einem Betrieb laufen, setzt man sich dem Vorwurf aus, zu tricksen, zu mauscheln und sowieso zu kommen und zu gehen wie man das gerne möchte.
Als BRV steht man doch quasi immer unter Beobachtung und der Argwohn ist doch immer da, oder? Vertrauensarbeitszeit - so sie denn nur als Privileg unter einigen angesehen werden kann - könnte so als Misstrauen der anderen MA's ausgelegt werden.
Erstellt am 13.04.2006 um 13:14 Uhr von viktor
Hallo,
wir arbeiten seit 8 Jahren mit der Vertrauensarbeitszeit. Es gibt zahllose pro und contra, die diesen Rahmen sprengen.
Fest steht. Entscheident ist die Betriebsvereinbarung über die Regeln der Arbeitszeit, die es ja trotzdem geben muss.
Bei uns nehmen alle Büro- und Forschungsbereiche an der "Vertrauensarbeitszeit" teil. Klagen gibt es nicht. Im Gegenteil, bei einer Umfrage vor 2 Jahren haben sich 95% der Mitarbeiter positiv über die Regelung geäußert.
Die Clearingstelle für Streitfälle wurde erst einmal angerufen.
Ich glaube, dass Vertrauensarbeitszeit nur dann funktionieren kann, wenn die Mitarbeiter in einem hohen Maß selbst ihre Arbeit einteilen können. Sonst funktioniert die Sache eher nicht. Die Arbeitnehmer sind ständig steigenden Arbeitsbelastungen ausgesetzt. Gerade in den weißen Hemden-Abteilungen habe ich noch kein wirksames Mittel dagegen gefunden; Vertrauensarbeitszeit hin oder her.
Erstellt am 13.04.2006 um 16:33 Uhr von Katarin
Hallo Herby,
Glückwunsch zur Wiederwahl!
zu deiner Frage möchte ich dir mitteilen, dass wir Vertrauensgleitzeit nur für unseren "Innendienst" vor 2 1/2 Jahren eingeführt haben. Wir haben + / -
Stundenanzahl festgelegt. Wie Viktor auch schreibt, es gibt Für und Wider.
Kommen morgens Mitarbeiter später und gehen dann eher, passen die anderen Kollegen auf und reissen blöde Sprüche. Kommt einer morgens eher und geht dann nach seiner tägl. Arbeitszeit, (kommt z.B. um 07:00 Uhr und geht dann um 15:00 Uhr) wird gefragt: du gehst schon??? Untereinander ist eine derartige Kontrolle, aber den VOrgesetzten ist das eine willkommene Sache, denn die nicht direkt angeordneten Überstunden fließen in das VGLZ-
konto ein. Will ein Mitarbeiter mehrere Tage Freizeit haben, fragen sich alle anderen, woher der wohl so viele Stunden hat. Ich als BRV halte mich an unsere Betriebsvereinbarung und wir BR machen Stichproben der VGLZ-Stunden, die ja jeder MA selbst aufschreiben und aufbewahren muss, um z.B. dem Gewerbeaufsichtsamt Einblick zu gewähren. Es hat sich bei uns bisher für die Mitarbeiter gelohnt und sie haben auch regen Gebrauch davon gemacht.
Ich wünsche dir alles Gute!
Katarin
Erstellt am 18.04.2006 um 11:14 Uhr von Herby
Hallo, hier Herby,
habt vielen Dank für eure Antworten. Aber ich glaube, ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Entschuldigung. Die Vertrauensarbeitszeit bezieht sich nur auf mich. Mein Arbeitgeber hat signalisiert, dass er diesen Schritt begleiten könnte. Nun, vieleicht könnt ihr mir hierzu Erfahrungswerte mitteilen.