Habe hier im Betrieb folgendes Problem. Eine Arbeitnehmerin war von Dezember 2016 bis April 2018 krankgeschrieben. Wie verhält es sich mit dem Resturlaub 2016 und den vollen Urlaub 2017 ? Sie könnte ja den Resturlaub 2016 nicht nehmen bis Ende März da ja durchgehend krank. Urlaub 2017 müßte ihr ja im vollen Umfang gewährt werden da ja das ganze Jahr krank.

Freue mich auf eure Antworten.

Danke.
Lutz.