Insolvenzsicherung von Zeitkonten
Thema Insolvenzsicherung von Zeitkonten. Frage: bei uns besthet eine BV zwischen dem alten BR und AG die besagt dass die angesparten Zeitkonten (bis 150h/MA) so gegen Insolvenz gesichert sind dass die Muttergesellschaft von uns für uns eintritt und viceversa, (nach dem Motto Linke Tasche - rechte Tasche) aber wir neues BR in dem Tochterunternehmen meinen das ist unfug denn wenn die Hauptgesellschaft hops geht können wir nicht für die aufkommen und zudem die Gebäude wiederum über eine anderen Fa geführt werden und die Computer geleast sind also Nix Physisches gehört dem AG. Die Frage ist gibt es Gesetzte (wo steht es geschrieben) wonach der AG verpflichtet ist die Konten zu sichern zB Bankbürgschaft (was natürlich Geld kostet) oder müssen wir die besagte BV kündigen und eine neue erkämpfen?
Community-Antworten (1)
24.04.2011 um 23:09 Uhr
@Pilas BV kündigen, neue verhandeln und dann ggf. die Einigungsstelle anrufen - ist vermutlich der einzige Weg, wenn der AG nicht anders will. Aber dann würde ich die BV auch anders verhandeln...
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