Lohnabzug, weil angeblich der Urlaubsatrag fehlte.
Hallo,
einem MA in unserem Betrieb wurde für einen Tag Lohn abgezogen, weil er kurzfristig bei seinem Vorgesetzten anrief und für den nächsten Tag Urlaub auf Gleitzeit benötigte. Wurde vom Vorgesetzten mündlich erlaubt und später auch bestätigt. Er hat leider vergessen, den Antrag später im Personalbüro abzugeben. Bei uns gibt es eine Reglung. Diese ist keine Betriebsvereinbarung, sondern beruht auf einer Mitteilung vom Lohnbüro im Umschlag mit dem Lonstreifen vor ein Paar Jahren. Die besagt, dass der mit dem Lohstreifen ausgegebene Stundennachweis auf Richtigkeit geprüft werden muss, damit etwaige geleistete Überstunden (müssen bei uns nicht vom BR genehmigt werden) oder andere Unstimmigkeiten vom Abteilungsleiter bestätigt werden. Im Stundennachweis wird Urlaub mit UR und unentschuldigtes Fehlen mit UF gekenzeichnet. Das ist dem MA nicht aufgefallen und somit auch nicht vom Vorgesetzten bestätigt worden. Deswegen wurde ihm, ohne nochmalige Rücksprache vom Lohnbüro mit dem Vorgesetzten oder dem MA einfach ein Tag Lohn abgezogen. Ist so etwas Rechtens? Wir haben ein Gleitzeitkonto +- 40 Stunden. Der MA lag ca. bei +- 0 Stunden.
Mit freunlichen Grüßen
Klaus Huber
Community-Antworten (5)
07.05.2018 um 22:39 Uhr
warum sollte es nicht rechtmäßig sein, einen nicht gearbeiteten Tag NICHT zu bezahlen ? Und wenn der MA seine Abrechnung nicht prüft, kann es nun wirklich nicht Aufgabe der Lohnabteilung sein, da hinterher zu telefonieren oder ähnliches.
08.05.2018 um 10:35 Uhr
Nach deiner Schilderung klingt es nach einem Versehen. Demnach würde ich dem Mitarbeiter empfehlen, diese Tatsache mit dem Vorgesetzten und dem Lohnbüro zu klären. Dann ist es sicher möglich, eine Korrektur zu veranlassen. Du schreibst allerdings, dass er "einen Tag Urlaub auf Gleitzeit" benötigte. Demnach würde das Stundenkonto dann mit (vermutlich) 8 Stunden belastet. Das entspricht ja dem Lohnabzug für einen Tag, nur dass der Mitarbeiter dann die Möglichkeit hätte, die fehlenden Stunden durch Mehrarbeit wieder auszugleichen. Insgesamt scheint niemandem ein Vor- oder Nachteil entstanden zu sein.
08.05.2018 um 10:39 Uhr
,,Bei uns gibt es eine Reglung. Diese ist keine Betriebsvereinbarung" das ist in meinen Augen ein Fehler! Gibt es ein Arbeitszeitkonto sollte auch eine BV da sein die den Umgang mit diesem vernünftig regelt! Ein guter Grund hier mal anzusetzen damit sich so was nicht wiederholt.
08.05.2018 um 11:37 Uhr
"Ein guter Grund hier mal anzusetzen damit sich so was nicht wiederholt."
Da könnte dann drinstehen und es würde trotzdem passieren, wenn der MA sich nicht kümmert.
08.05.2018 um 13:09 Uhr
Danke für Eure Antworten.
Ich werde mal mit dem Personal/Lohnbüro sprechen und evtl. die BRV-Zeitkonto anpassen oder anderweitig eine venünftige Regelung finden.
Gruß Jack68
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