Hallo,

einem MA in unserem Betrieb wurde für einen Tag Lohn abgezogen, weil er kurzfristig bei seinem Vorgesetzten anrief und für den nächsten Tag Urlaub auf Gleitzeit benötigte. Wurde vom Vorgesetzten mündlich erlaubt und später auch bestätigt. Er hat leider vergessen, den Antrag später im Personalbüro abzugeben.
Bei uns gibt es eine Reglung. Diese ist keine Betriebsvereinbarung, sondern beruht auf einer Mitteilung vom Lohnbüro im Umschlag mit dem Lonstreifen vor ein Paar Jahren. Die besagt, dass der mit dem Lohstreifen ausgegebene Stundennachweis auf Richtigkeit geprüft werden muss, damit etwaige geleistete Überstunden (müssen bei uns nicht vom BR genehmigt werden) oder andere Unstimmigkeiten vom Abteilungsleiter bestätigt werden. Im Stundennachweis wird Urlaub mit UR und unentschuldigtes Fehlen mit UF gekenzeichnet.
Das ist dem MA nicht aufgefallen und somit auch nicht vom Vorgesetzten bestätigt worden. Deswegen wurde ihm, ohne nochmalige Rücksprache vom Lohnbüro mit dem Vorgesetzten oder dem MA einfach ein Tag Lohn abgezogen.
Ist so etwas Rechtens? Wir haben ein Gleitzeitkonto +- 40 Stunden. Der MA lag ca. bei +- 0 Stunden.

Mit freunlichen Grüßen

Klaus Huber