Erstellt am 16.12.2006 um 13:59 Uhr von Lotte
gummibärchen,
aus dem Bauch heraus hätte ich sicherlich geschrieben: Klar muss der AG!
Aber wenn ich eins im Forum gelernt habe: Nicht alles was mein Bauch und mein Indianergerechtigkeitsgefühl meint stimmt auch.
Diese I-Seite:
http://rechtsanwalt-feinen.de/Arbeitsrecht/Geschaeftsfuehrer/Sozialauswahl/Kuendigung/Weihnachtsgeld/uberstunden.html
impliziert z.B. dass der AG nicht muss.
Das NachwG spricht ebenfalls nur von AV, die erforderlich sind, aber erwähnt keine Stundennachweise.
Im BGB gibt es Vorschriften zur Schriftform der Kündigung, aber über Stundennachweise steht auch dort nichts.
Wenn der AG nicht muss, heißt das aber nicht, dass Euch die Hände gebunden sind. Der BR kann mit dem AG sprechen, da er ja Ü-Stunden genehmigen muss und bei der Verteilung der AZ mitbestimmt. Wenn keine Stundennachweise mehr geführt werden, wird beides schwierig zu überprüfen. Notfalls muss eine BV über die Verteilung der AZ gemacht werden, die auch die Stundennachweise berücksichtigt und die Aushändigung von selbigen an die AN.
Erstellt am 16.12.2006 um 16:58 Uhr von Fayence
gummibärchen (rot, gelb oder grün?),
ich nehme an, Du stellst diese Frage als AN! Wie werden denn Eure Arbeitszeiten erfasst?
Ist dieser Stundennachweis die einzige Kontrollmöglichkeit als AN, nachprüfen zu können, ob die Arbeitszeiten durch den AG korrekt erfasst wurden? Oder warum möchtest Du diesen Stundennachweis in schriftlicher Form haben?
Erstellt am 16.12.2006 um 19:23 Uhr von waschbär
Fayence,
gummibärchen, schreibt halt viel und gern .-)
laut dem was ich schon mal durch gemacht habe muss der AG dir die möglichkeit geben,die stunden die du erbracht hast dir transparend darzulegen :-) wenn es sein muss Minuten genau ! ob er dir zur gegenkonrtolle material stellen muss bezweifel ich . :-/
aber es gibt stundennachweise im E-Netz .... Gooogel oder du schnapst dir einen alten und baust dir einen selber . Dürfte die gleiche gewichtigkeit haben, ausser das dein AG oder sein Beauftragter nicht Verpflichtet ist ihgn anzu nehmen bzw die Stunden abzu lehnen, da hilft dann der Richter wenn es sein muss .-)