Mitbestimmung bei Investitionen ?
Hallo Kollegen, folgender Sachverhalt:
In unserem Unternehmen ist eine Investition geplant. Wir haben ein System bei uns zu laufen, welches modernisiert werden sollte. Nun möchte der GF dieses System durch ein neueres ersetzen. Die Kollegen die mit dem alten System arbeiten sind aber, wenn kleine Verbesserungen vorgenommen werden völlig zufrieden und wollen keinen Wechsel haben. Zudem wird das neue System wesentlich Teurer als das vorhandene zu verbessern.
Gibt es im Rahmen des WA die Möglichkeit dieses mit dem GF zu klären, dass nur das alte System verbessert wird? Kann mann die geplante Investition stoppen ? Wenn ja - wie ?
Wir reden hier über Investitionssummen altes System 100000€ neues System 350000-450000€
Danke
Community-Antworten (4)
08.05.2016 um 18:34 Uhr
Eine höhere Investition kann betriebswirtschaftlich wesentlich mehr Sinn machen, als eine niedrige. Das ist kein Argument.
§ 90 BetrVG
08.05.2016 um 19:13 Uhr
Ich würde da auch erst einmal hinterfragen (u.U. der Wirtschaftsausschuss) wie die Kosten- Nutzungsrechnung ist. Manche Dinge entwickeln sich ja - sind nur ein kleines Zahnrad im Gesamtgetriebe. Und schon ist die scheinbar hohe Investition im gesamten betrachtet sinnvoller und kostengünstiger als man denkt.
Vielleicht wird das neue System gebraucht um in ein zwei Jahren mit weiteren Schritten diverse AN einzusparen?? Vielleicht ist es der erste Schritt für eine geplante Betriebsänderung - bleibt hartnäckig und fragt.
Der WA ist im übrigen nur ein Informationsbeschaffungsgremium. Anschließend verhandeln muss der BR - wenn es Ansatzpunkte gibt. Aber dazu muss man viel mehr wissen.
08.05.2016 um 20:13 Uhr
@ Mclassic
"Kann mann die geplante Investition stoppen ? "
Wenn sich der AG nicht durch Eure Argumente vom Gegenteil überzeugen lässt oder lassen will, darf er ganz alleine entscheiden, wieviel Geld er wofür ausgibt und kein BR kann ihn daran hindern!
09.05.2016 um 11:49 Uhr
Der Arbeitgeber kann in der Tat sein Geld (sofern vorhanden) ausgeben, "wofür er will". Allerdings können sich bei der Einführung des neuen Systems eine Reihe von Mitwirkungsrechten des Betriebsrates erfeben.
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