Hallo,
In unserem Betrieb mit amerikanischer Firmenleitung tritt ein immer wiederkehrendes Problem auf. Kollegen/innen reichen am Jahrersanfang Urlaub ein (z.b 15 Tage zwischen April und Mai) und werden informiert das sie die 15 Tage erst nehmen können wenn sie sich diese Tage "erarbeitet" haben d.h 7 oder 8 Monate im Jahr gearbeitet haben. Mir ist diese Praxis aus den USA bekannt, aber ich denke das dies in Deutschland nicht auf rechtlicher und gesetzlicher Basis fundiert ist. Unsere Geschäftsleitung verweist darauf das dies eine Firmeninterne Regelung ist und völlig korrekt sei. Kollegen/innen die eine Andeutung machen das sie eventuell aus dem Betrieb ausscheiden werden wird der Urlaub verweigert oder nur in geschmälertem Rahmen bewilligt und dann auch nur von dem Personalchef statt des jeweiligen Abteilungsleiters.

Was ist nun die Rechtslage und welcher Gesetzestext regelt die Art und Konditionen des Urlaubsanspruches? Im Bundesurlaubsgesetz sehe ich nur vage andeutungen zu der Problematik.

GD