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Frage zu Urlaubsanspruch -wie ist der geregelt?

G
GD
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, In unserem Betrieb mit amerikanischer Firmenleitung tritt ein immer wiederkehrendes Problem auf. Kollegen/innen reichen am Jahrersanfang Urlaub ein (z.b 15 Tage zwischen April und Mai) und werden informiert das sie die 15 Tage erst nehmen können wenn sie sich diese Tage "erarbeitet" haben d.h 7 oder 8 Monate im Jahr gearbeitet haben. Mir ist diese Praxis aus den USA bekannt, aber ich denke das dies in Deutschland nicht auf rechtlicher und gesetzlicher Basis fundiert ist. Unsere Geschäftsleitung verweist darauf das dies eine Firmeninterne Regelung ist und völlig korrekt sei. Kollegen/innen die eine Andeutung machen das sie eventuell aus dem Betrieb ausscheiden werden wird der Urlaub verweigert oder nur in geschmälertem Rahmen bewilligt und dann auch nur von dem Personalchef statt des jeweiligen Abteilungsleiters.

Was ist nun die Rechtslage und welcher Gesetzestext regelt die Art und Konditionen des Urlaubsanspruches? Im Bundesurlaubsgesetz sehe ich nur vage andeutungen zu der Problematik.

GD

3.05302

Community-Antworten (2)

K
Klaus

10.04.2006 um 13:57 Uhr

Vage Andeutung? §4 BUrlG sagt doch klipp und klar:

"Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Wenn Du am ersten Januar also bereits sechs Monate dem Betrieb angehörst, hast Du Anspruch auf den Jahresurlaub.

Viele Grüße Klaus

P.S.: Ihr dürft auch trotz der amerikanischen Firmenleitung einen BR gründen!!!

G
GD

10.04.2006 um 15:24 Uhr

Hallo Klaus,

Danke für die Antwort. Wir haben seit 7 Jahren einen BR, ich bin 4 Jahre dabei. Da in unserem Betrieb öfters ein Kollege/in ausscheidet hat unsere GL eine Art Schutzhaltung was Urlaub angeht. Im Hintergrund ist eine "deutsche" Rechtsabteilung die das Urlaubsgesetz ganz anders interpretiert. Meine konkreten Beispiele sind im Urlaubsgesetz nicht so eindeutig zu deuten. Eine Auslegung der GL das aus betrieblichen Gründen ein AN keinen Urlaub bewilligt bekommt ist nirgends beschrieben, lediglich das die Wünsche der AN zu berücksichtigen sind.

GD

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