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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingruppierung eines Haustarifvertrages

L
Lollipop
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, wir haben für ein Betriebsteil (wir sind ein Großbetrieb mit verschiedenen Sparten, mehrere Niederlassungen in ganz Deutschland verteilt), einen Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft erarbeitet und wurde auch von der GF und Gewerkschaft unterschrieben. Nun meine Frage: Wer muss jetzt die Eingruppierung für die Mitarbeiter für das Entgeld vornehmen? Habe gehört das unser Niederlassungsleiter die Eingruppierung gemacht hat. Meiner Meinung nach ist das die Aufgabe des BR und nicht des Niederlassungsleiter. Liege ich da richtig oder falsch? Für viele Antworten wäre ich Euch sehr dankbar. Lg Lollipop

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

09.04.2006 um 16:26 Uhr

Da liegst Du mit Deinem wirklich sehr feinen Gespür für die nicht vorhandene Machtfülle eines BR sehr sicher und völlig falsch! Ein Blick in den § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bestätigt Dir sicherlich diese fatale Einschätzung bar jedes Realitätssinnes.

Einzige Ausnahme: Du bist GF und BR in einem - aber dann wären wir eher bei F 23.0!

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