Erstellt am 07.04.2006 um 12:23 Uhr von Rollie
Zur Arbeitszeit, wenn auch für ihn 38,5 Stunden gelten, dann liegt es ja auch in seinem Ermessen, nur diese Zeit zu arbeiten. Allerdings könnte es sein, das vertraglich vereinbart ist, das Mehrarbeit im Gehalt abgegolten ist.
Wenn ein Betriebsrat besteht, hätte dieser ggf. eine Mitbestimmung, denn wenn die 38,5 Stunden für den Mitarbeiter gelten würden, bedürfte die Mehrarbeit ggf. der Zustimmung des Betriebsrats, will sagen, wenn der Vorgesetzte der Meinung ist, es müsse über die 38,5 Stunden hinausgehende Zeit noch Arbeit erledigt werden, soll er sie anordnen und sich vom BR genehmigen lassen.
Zum Dienstwagen, hier kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart war.
Erstellt am 07.04.2006 um 14:28 Uhr von Kölner
Was hat der Firmenwagen mit der Arbeitszeit zu tun?
Erstellt am 07.04.2006 um 14:32 Uhr von rj05
Was ist Vertrauensarbeitszeit? Vertrauensarbeitszeit bedeutet für mich, dass ich als MA keinen Zeitnachweiß für meine Arbeitszeit erbringen muss. Es kann nicht sein, dass das bedeutet, dass ich mehr als die tariflich Geschuldete Arbeitszeit erbringen muss. Der AG ist verpflichtet, die entgegengenommene Arbeit zu bezahlen. Selbst wenn er ein AT MA (was ist eine AT MA???) wäre und Vertraglich geregelt ist, dass in seinem Gehalt die Überstunden abgegolten wären, heißt das noch lange nicht, dass er dafür ohne Ende Überstunden leisten müsste, sondern auch hier gibt es Grenzen (BAG, Urteil vom 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 -).
Nun ist also zu klären, was er genau Unterschrieben hat…
Zum Firmenwagen ist zu sagen, dass wenn die Nutzung in seinem Arbeitsvertrag geregelt ist, dieser nicht einfach abgenommen werden kann, ansonsten hat man meiner Meinung nach keine Handlungsmöglichkeit…