Fristverjährung für Feiertagsentgeldzahlung?
Im September.04 wurde eine neues Unternehmen gegründet und eine Jahr später haben wir ein BR gewählt. Im Februar.06 haben wir ein Antrag an die Geschäftführung stellt, das allen Mitarbeiter die an gesetzlichen Feiertagen Aufgrund der Auftragslage nicht arbeiten können, ein Feiertagsendgeld zu zahlen ist.
Mittlerweile hat der GF dieses Versäumnis eingestanden und einer Feiertagsendgeldzahlung ab 01.Januar.06 zugesichert – eine Forderung für das Jahr 2005 sei angeblich nicht mehr möglich weil diesbezüglich die Frist abgelaufen ist.
Gibt es Fristverjährung für Feiertagsendgeldzahlung?
Bin für jeden Tipp dankbar
Community-Antworten (5)
08.04.2006 um 10:39 Uhr
Hallo ddot Ich gehe mal davon aus das der AG sich es doch etwas zu einfach macht. Lies doch mal 11b BGB nach erstes Buch allgemeiner Teil fünfter Abschnitt.Verjährung §§ 194 ,195,,196,201,208,209 BGB Gruß BMW
08.04.2006 um 12:19 Uhr
Ein Tarifvertrag kann ganz andere Fristen haben!
08.04.2006 um 13:05 Uhr
@Kölner Gib mir mal einen Tipp Bis Dato bin Ich davon ausgegangen das ein Tarifvertrag nichts schlechter geregelt sein darf wie ein BGB Gesetz! Gruß BMW
08.04.2006 um 13:12 Uhr
Als Tip: Dispositives Recht! Aber vielleicht hilft Dir auch § 186 BGB...
08.04.2006 um 13:16 Uhr
@ Kölner willst du mir damit sagen das dieses dann nur mit Individualrecht zu klären wäre? Gruß BMW
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