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Form der Unterrichtungspflicht der AG und Form der Zustimmung des BR bei Umgruppierungen

L
Laha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgender Fall: AG gibt dem BR einen Zettel mit einer Tabelle der Namen der Beschäftigten und den alten bzw. neuen Entgeltgruppen, in die diese eingruppiert werden sollen. Zusätzlich der Hinweis: Das muß bei der Budgetplanung noch abgesegnet werden. Ca. 3 Wochen später erhält der BR einen Zettel mit einer neuen Tabelle und dem Hinweis: Es ist abgesegnet worden. Meine Frage: Läuft ab diesem Zeitpunk die Wochenfrist, oder wann muß der BR seine Zustimmung erteilen? Ist ein Formular für jeden einzelnen Arbeitnehmer erfoderlich, aus dem hervorgeht, in welche Entgeltstufe er eingruppiert wird und das vom BR unterzeichnet werden muß?

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Community-Antworten (1)

H
Heini

07.04.2006 um 01:36 Uhr

Die Wochenfrist begann, an dem Tag an dem ihr vom AG die erste Mitteilung über die alten und neuen Entgeldgruppen bekommen habt. Hat der BR sich nicht gerührt, ist die Frist verstrichen und der BR hat die Änderung so hingenommen. Siehe § 99 Abs.3 BetrVG.

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