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Was ist die "Unterrichtung" des BR bei Neueinstellungen?

G
Granate
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, wir sind als BR vom AG davon in Kenntnis gesetzt worden, dass sich der AG "mit dem Gedanken beschäftigt, eine Hilfskraft in Vollzeit zu beschäftigen". Nun ist er der Meinung, seiner Informationspflicht nach dem BetrVG nachgekommen zu sein. Später sollen weitere Infos kommen. Ist dieses schon die Unterrichtungspflicht nach § 99 BetrVG und zählt ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Zustimmungsverweigerung nach §99, Abs.3 und die Wochenfrist? Danke für Eure Meinungen und noch einen -hoffentlich- schönen Tag!

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Community-Antworten (11)

W
Waschbär

07.12.2007 um 11:20 Uhr

Renate du Granate .-),

http://www.ra-weber-partner.de/fileadmin/downloads/br_koeln.pdf

die Kölner, sind nicht nur beim Karnevall auf volkes Seite.... auch beim Einstellen sorgen die Dortigen Richter fuer Spass auf BR seite .

p.s soory,an meine Pflegerin, ich weis du magst keine Links,aber das Thema ist einen link wert .-)

W
w-j-l

07.12.2007 um 11:24 Uhr

na Waschbär, auch Torfrock-Fan?

W
Waschbär

07.12.2007 um 11:28 Uhr

w-j-l,

auch ... ? na nicht so richtig, ich selber bin ja mit dem vom U-Boot Song aufgewachsen, ich über lege ob nicht mein hinterteil ihm insperit hat seinen neuen Song zu Schreiben . Y-ass ist allerdings nicht immer so offen wie im Video .-(

F
Frosch

07.12.2007 um 12:25 Uhr

Ist doch schön, dass euch euer AG schon dann informiert, wenn er erst mit dem Gedanken spielt. Wirklich informieret werden müsst ihr erst, wenn er für sich entschieden hat, dass er jemanden einstellen will. Genau da muss er euch mitteilen, welchen Arbeitsplatz er besetzen möchte mit welchen Aufgaben der AN vertraut werden soll und wie er/sie eingruppiert werden soll. Wenn er erst wankelmütig am überlegen ist vielleicht, eventuell, mal gucken wie das Jahr noch wird... muss er euch noch gar nix sagen. Ihr müsst in die Planung mit einbezogen werden, die Chance habt ihr jetzt. Also ich wäre froh, wenn wir zu so einem frühen Zeitpunkt der Personalplanung "eingeweiht" werden würden und würde nicht auch noch schauen, ob ich da nicht irgendeinen Strick draus bauen kann

G
Granate

07.12.2007 um 12:46 Uhr

@frosch Natürlich ist es gut, wenn der AG sich auf seine Pflichten besinnt, wir haben ihn auch lange genug darauf hingewiesen. Die Frage, die sich uns stellt: Was muss der AG uns mitteilen, damit die "Wochenfrist"zählt?

Gruß, Granate

F
Frosch

07.12.2007 um 12:58 Uhr

Hat er euch denn schriftlich mitgeteilt, dass er jemanden einstellen möchte? Dann müsste er euch mitteilen zu wann die Einstellung geplant ist, welchen Arbeitsplatz er besetzen möchte (Arbeitspplatzbeschreibung) und wo der AN eingruppiert werden soll. Im Prinzip müsste er mitteilen Vollzeit/ Teilzeit, befristet/ unbefristet. Ich hoffe mal, ich habe nix vergessen

A
amazing

07.12.2007 um 13:20 Uhr

@ all

Habt ihr da nicht vergessen zu erwähnen, daß bei Einstellung der BR nicht nur zu unterrichten, sondern nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist?

Nicht daß eines Tages der neue Mitarbeiter seinen Job verrichtet, ohne vom BR angehört worden zu sein.

K
Kammerjäger007

07.12.2007 um 23:55 Uhr

amazing Ja stimmt habe ich übersehen.Ist ja auch kein Wunder.Die Olle Fellkugel spielt ja mal wieder -Hoppla hier komm ich- Hoffentlich ist bald Jagtzeit.Über meinem Kamin da ist noch Prima Platz für ein Waschbärenfell.

K
Kammerjäger00

08.12.2007 um 00:55 Uhr

Sehr geehrte Frau Midnightlady

Bitte Erzeihen sie ihr Haustier besser! Sie können nicht erwarten dass wir immer so Tolerant bleiben. Ein Waschbär ist nun mal ein Wildtier und irgendwann muss auch er in die natur zurück. Ein Wildtier bleibt ein Wildtier und er ist nun mal (zu)Wild.

Mit besten Empfehlungen Ihr Jäger aus Kurpfalz

M
Midnightlady

08.12.2007 um 01:20 Uhr

Lieber Kammerjäger00

Ich kann ihnen versichern das dieser Waschbär absolut artgerecht gehalten wird. Das ist eindeutig an seinem nicht zu kontrollierenden Verhalten zu erkennen. Dadurch wird dieses Wesen zu einer echten Bereicherung , und bringt Freude in den grauen Alltag. Wir sollten dankbar sein, das es ihn gibt und er uns an seiner Lebensfreude teilhaben lässt .

Mit freundlichen Grüssen

K
Kammerjäger00

08.12.2007 um 02:59 Uhr

Sehr geehrte Frau Dr. Midnight

Sein verhalten mag seiner art entsprechen, aber bedenken Sie auch das er irgendwann Geschlechtsreif wird. #Und Ranzige# Waschbären sind eine noch Größere Plage als ohne hin schon.Wer weis welche Untermieter er einschleppt!Ich habe keinerlei Verlangen mich von einem waschbären der nur Unfug im Kopf hat weiter Verwursten zu lassen.Ich sorge mich schon um meine Frau!Erst Gestern sagte sie ihn werde ich mir mal zur Brust nehmen.Und deshalb Liebe Frau M. fordere ich sie auf lassen sie diesen tu nicht gut ,endlich Sterilisieren.

Mit freundlichen Grüßen ihr Kammerjäger00

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