Guten Morgen,
wir sind als BR vom AG davon in Kenntnis gesetzt worden, dass sich der AG "mit dem Gedanken beschäftigt, eine Hilfskraft in Vollzeit zu beschäftigen".
Nun ist er der Meinung, seiner Informationspflicht nach dem BetrVG nachgekommen zu sein.
Später sollen weitere Infos kommen.
Ist dieses schon die Unterrichtungspflicht nach § 99 BetrVG und zählt ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Zustimmungsverweigerung nach §99, Abs.3 und die Wochenfrist?
Danke für Eure Meinungen
und noch einen -hoffentlich- schönen Tag!