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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geänderter Arbeitsablauf ohne Unterrichtung des BR

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Unser leitender Angestellter hat im Namen des AG mitteilen lassen, daß ab morgen der Arbeitsablauf der Redakteure insoweit geändert wird, daß die Cutter selbständig den Schnitt der Beiträge ohne beisein der Redakteure erstellen sollen. Die Redakteure sind bei uns sogenannte VJ´s. Sie drehen selber, texten und normaler Weise gehört es auch zu Ihrer Aufgabe und Verantwortung, die Beiträge gemeinsam mit einem Cutter anzufertigen. Ein Cutter ist kein Redakteur!

Ich bin Betriebsrätin der Redakteure. Der AG hat mich nach § 90 nicht in Kenntnis gesetzt.

Ich werde mich morgen mit den Redakteuren zusammensetzen um Vorschläge und Bedenken für die vorgesehene Maßnahme zu sammeln. Außerdem werde ich den AG auf seine Unterrichtungspflicht gegenüber dem BR hinweisen.

Falls der AG die Maßnahme morgen umsetzen möchte und die Redakteure anweist - kann er das ohne meine Unterrichtung? Habe ich ein Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

27.06.2005 um 15:11 Uhr

Ja das ergänzende korrigierende Mitbestimmungsrecht ist im § 91 BetrVG verankert.

Entscheidend aber ist, dass die Maßnahmen ohne vorherige Unterrichtung und umfassender Beratung mit BR durchgefürt werden soll. Da kann man durchaus von Behinderung der BR Tätigkeit reden und infolge mit Unterlassung des geänderten Ablaufs drohen, laut Fitting wird dieser Rechtsbruch nach § 121 BetrVG mit empfindlichen Geldbußen geandet.

Gruß Konrad

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