W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses - Unterrichtungspflicht des AGebers zu Gehaltsänderungen nach § 106 Betr.VG?

M
Marco
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Wir haben einen Wirtschaftsausschuss, der aus 3 Personen besteht. Eine dieser Personen gehört nicht dem Betriebsrat an. Inwieweit ist der Arbeitgeber trotzdem in dieser Situation gegenüber dem Wirtschaftsausschuss verpflichtet, diesem Gehaltsänderungen (z. B. Gehalts- erhöhungen) nach § 106 Betr.VG rechtzeitig und umfassend zu unterrichten?

3.87003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

12.10.2006 um 00:03 Uhr

@marco Ich wusste gar nicht, dass einem WA das mitgeteilt werden muss...

L
Lotte

12.10.2006 um 00:08 Uhr

In meinem BetrVG § 106 kann ich das auch nicht finden ;-)

M
Mona-Lisa

12.10.2006 um 00:22 Uhr

@Kölner, Lotte, wusstet ihr das nicht? Das steht im neuen BetrVG von Fayence und Ramses II ;-))

Ihre Antwort