Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses - Unterrichtungspflicht des AGebers zu Gehaltsänderungen nach § 106 Betr.VG?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Wir haben einen Wirtschaftsausschuss, der aus 3 Personen besteht. Eine dieser Personen gehört nicht dem Betriebsrat an. Inwieweit ist der Arbeitgeber trotzdem in dieser Situation gegenüber dem Wirtschaftsausschuss verpflichtet, diesem Gehaltsänderungen (z. B. Gehalts- erhöhungen) nach § 106 Betr.VG rechtzeitig und umfassend zu unterrichten?
Community-Antworten (3)
12.10.2006 um 00:03 Uhr
@marco Ich wusste gar nicht, dass einem WA das mitgeteilt werden muss...
12.10.2006 um 00:08 Uhr
In meinem BetrVG § 106 kann ich das auch nicht finden ;-)
12.10.2006 um 00:22 Uhr
@Kölner, Lotte, wusstet ihr das nicht? Das steht im neuen BetrVG von Fayence und Ramses II ;-))
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