Stundenfreistellung für BR
Bisher haben einige Gremiumsmitglieder 3-5 Stunden eine Freistellung. Dazu gibt es teilweise nichts schriftliches, bzw. es gibt Nicht-gremiums-Kolleginnen, die einen Zusatzvertrag bekommen haben , mit einer Stundenerhöhung, damit die anfallende Arbeit geleistet wird. In diesen Zusatzvereinbarungen steht, dass die stundenerhöhung gilt, für die Länge der BR Tätigkeit des Kollegen x. Kollege x ist jetzt wieder ins Gremium gewählt worden. Es endet seine Tätigkeit im Gremium letztendlich nicht , oder? Der AG versucht jetzt die Freistellungen zurück zu nehmen, mit der Begründung Paragraph 13 btrvg. Die Frage ist: kann der AG jetzt die Stunden wieder wegnehmen?
Community-Antworten (3)
17.05.2018 um 13:15 Uhr
Die Gremiumsmitglieder benötigen diese Freistellungen nicht! Sie melden sich einfach beim Vorgesetzten ab und gut ist. Wenn die anderen AN einen Vertrag haben, dass sie Zusatzstunden haben solange der Kollege XY im Betriebsrat ist wird der AG dies aufkündigen müssen um eine Änderung zu erreichen!
17.05.2018 um 13:30 Uhr
"Der AG versucht jetzt die Freistellungen zurück zu nehmen, mit der Begründung Paragraph 13 btrvg."
Die Begründung ist, das neue Wahlen stattfinden ? Ziemlich absurd, oder ?
17.05.2018 um 14:09 Uhr
Das ist überhaupt nicht absurd! Die Amtszeit hat geendet und eine neue Amtszeit beginnt.
Wreden tatsächlich die Freistellungen zurückgenommen? Oder feht es um die korrespondierenden Stundenerhöhungen?