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Mindeststundenzahl Betriebsrat

L
Lupi
Jun 2018 bearbeitet

Bei uns im Unternehmen gibt es mehrere Unterfirmen. Nur das Hauptunternehmen hat einen Betriebsrat. Der Betriebsratsvorsitzende überlegt derzeit, aus organisatorischen Gründen in eine der Unterfirmen zu wechseln. Da aber der Vorsitz nicht aufgegeben werden soll, kam nun die Frage auf, ob es eine Mindestanzahl an Stunden gibt, die ein Betriebsratsmitglied im Unternehmen tätig sein muss, um weiterhin seine Aufgaben auszuführen. Eine Stundenfreistellung für die Betriebsratsarbeit ist für die Unterfirma kein Problem.

Ich habe bisher nur gefunden, dass auch Teilzeitkräfte im Betriebsrat sein dürfen. Wie sieht es mit einem potentiellen Minijob aus? oder gibt es eine vorgeschrieben Mindeststundenzahl, die erfüllt werden muss?

Herzlichen Dank,

Lupi

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Community-Antworten (5)

R
rsddbr

26.06.2018 um 14:11 Uhr

Das Betriebsratsmitglied muss im Unternehmen angestellt sein. Eine Mindeststundenzahl gibt es nicht.

C
Catweazle

26.06.2018 um 14:16 Uhr

Auch Minijobber können gewählt werden. Es gibt keine zeitlichen Grenzen. Das man aber sein Mandat nach dem Firmenaustritt behält kann ich mir nicht vorstellen.

K
kratzbürste

26.06.2018 um 14:46 Uhr

Er bleibt ja im Unternehmen - eben nur noch als Minijob'ler. BR darf er sein

P
Pjöööng

26.06.2018 um 17:38 Uhr

Zitat (Lupi): "Bei uns im Unternehmen gibt es mehrere Unterfirmen"

Was ist denn bitte eine "Unterfirma"?

Handelt es sich um einen Konzern mit mehreren Unternehmen? Oder handelt es sich um ein Unternehmen mit mehreren Betrieben? Auf welcher rechtlichen Grundlage will/soll der BRV wechseln? Ist der Betrieb in den er wechseln will/soll betriebsratsfähig?

Zitat (rsddbr): "Das Betriebsratsmitglied muss im Unternehmen angestellt sein."

Sorry, das ist Unsinn!

Zitat (Catweazle): "Das man aber sein Mandat nach dem Firmenaustritt behält kann ich mir nicht vorstellen. "

Was ist denn ein "Firmenaustritt"?

Zitat (kratzbuerste): "Er bleibt ja im Unternehmen ..."

Ja und?

L
Lupi

26.06.2018 um 22:11 Uhr

Es ist ein Unternehmen, in dem ein paar kleinere GmbHs entstanden sind (Consulting, IT, Marketing etc.). Der Betriebsratsvorsitzende möchte aus organisatorischen Gründen wechseln. Der Geschäftsführer ist sowohl von der Hauptfirma als auch der GmbH derselbe.

Die GmbHs sind nicht betriebratsfähig.

Die Arbeit und auch der Arbeitsplatz würde sogar für das Betriebsratsmitglied gleich bleiben.

Danke für Eure Unterstützung

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