Betriebsvereinbarung ausgelaufen - Was passiert wenn es zu keiner neuen Betriebsvereinbarung kommt?
Hallo zusammen!
Unsere Betriebsvereinbarung ist seit dem 31.12.2007 ausgelaufen. Bis jetzt gibt es noch keine neue. Wie lange ist die alte in der Nachwirkzeit und bis wann muß dann eine neue her. Was passiert wenn es zu keiner neuen Betriebsvereinbarung kommt? Muß dann ein Schlichter her und wie läuft das dann ab?
Vielen Fragen - bin neu auf dem Gebiet:
Community-Antworten (2)
30.09.2008 um 15:38 Uhr
anno1492 (ich weiß ja, dass BRM manchmal sehr alt werden, aber so alt? ;-) ), um Deine Frage zu beantworten, musst Du in die BV gucken was dort bezüglich Nachwirkung steht. Wenn dort nichts steht: Ist es eine freiwillige BV? = keine Nachwirkung Ist es eine erzwingbare BV = Nachwirkung bis eine neue BV abgeschlossen wurde. Für das Abschliessen einer neuen BV gibt es keine Fristen. Hilfreich für Dich ist entweder der §77 BetrVG oder §88 BetrVG mit den Kommentierungen.
30.09.2008 um 17:06 Uhr
Ergänzung zu Lotte Bei einer erzwingbaren BV wird es irgendwann zur Einigung kommen. Wenn es aber gar nciht vorran geht, könnt ihr auch die Verhandlungen für gescheitert erklären (achtung die Prozedur beachten). Wenn ihr den AG das Scheitern der Verhandlungen mitteilt, solltet ihr auch einen Vorschlag für die Einigungsstelle bereit haben (am besten schriftlich - wieviel Personen und wer der Vorsitzende sein soll). Wenn ihr euch über die Einigungsstelle nciht einigen könnt, dann auf zum Arbeitsgericht. Dieses wird dann die Einigungsstelle einleiten (bestimmt dann den Vorsitz und Zahl der Beisitzer). Dann müßt ihr nur noch eure Beisitzer benennen.
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