Kann der Betriebsrat verbieten ein mal im Monat an 7 aufeinanderfolgenden Tagen zu arbeiten?
Hat der Betriebsrat die Möglichkeit, einer Gruppe (Funkleitstellenmitarbeiter) 10 Bedienstete im Bat-Bereich zu verbieten ein mal im Monat an 7 aufeinanderfolgenden Tagen zu arbeiten. Wenn dies dazu führt, den 10 Mitarbeitern den Vorteil zu verschaffen zwei zusammenhängende Wochenende Dienstfrei zu bekommen. Der Ausgleich laut Arbeitszeitgesetz sowie die Arbeitszeitordnung wird meiner Meinung nach beachtet und es wird kein Arbeitnehmer durch diese Maßnahme benachteiligt. Nach der 6 Tage Reglung hätte jeder Mitarbeiter nur ein zusammenhängendes Wochenende frei.
Community-Antworten (9)
05.04.2006 um 22:46 Uhr
Der BR tut gut daran die TV und Gesetze zu überwachen!
06.04.2006 um 12:09 Uhr
Lieber Kölner Danke für die Antwort. Aber deine Antwort hift mir nicht wircklich. Das der Br. da ist um Gesetze und TV. zu überwachen das ist jedem Br. bekannt . Ich suche nach einer Möglichkeit den Kollegen zu helfen, da ja niemand anders ausser dieser Gruppe ein Vor oder Nachteil hat, also nicht geschädigt wird. Ich stelle es an einem Beispiel dar. 1 frei, 7 Tage,2 frei,3 Dienst,2 frei,5 Dienst,2 frei,7 Tage,2 frei, das ist ein Monat 1 frei, 2 Tage, 2 frei, 5 Tage, 7 Tage, 2 frei, 3 Tage, 2 frei, 2 Tage, das ist ein Monat. 3 Tage, 2 frei, 7 Tage, 2 frei, 3 Tage, 2 frei, 5 Tage, 2 frei, 5 Tage. das ist ein Monat. Alle Dienste haben 8 Std. so das ein Ausgleich gewährleistet ist. Frage an alle kann das ein Br. genehmigen.
06.04.2006 um 17:05 Uhr
BR soll betroffene Kollegen befragen . Sollten alle (!) betroffenen Kollegen dem BR gegenüber schriftlich (!) ihr Einverständnis dazu kundtun , was spricht dann gegen eine Zustimmung ? Man muss als BR nicht immer grundsätzlich dagegen sein .
19.04.2006 um 16:18 Uhr
Gruß an Hacki und Kölner ich lege Wert auf Eure Antwort, ich habe nochmals mit den Betroffenen gesprochen und diese haben aus eigenem Antrieb bis auf "einen" über eine Unterschriftenliste die Zustimmung erklärt eine 7 Tagesschicht weiter durchzuführen. Bei der Überprüfung der Durchschnittlichen Arbeitszeit der Monate Jan,Feb und März 06, also 13 Wochen, (weil mir die drei folgenden Monate nicht vorlagen), ergab ein Wochendurchschnitt von 39,86 Std. Wenn ich richtig liege soll der Durchschnitt von 26 Wochen genommen werden(Arbeitszeitgesetz). Kann man dieser Maßnahme zustimmen, auch wenn ein betroffener Kollege anderer Meinung ist und können einige Kollegen des BR. immer noch etwas unternehmen um diese Maßnahme die schon über ein längeren Zeitraum mit Zustimmung des vorherigen Br,s gelaufen ist. Gruß Neugier
20.04.2006 um 02:07 Uhr
Nach Prüfung des § 15 BAT bin ich - wie Du auch - der Meinung das ein BR da zustimmen kann. Ich bin mir aber noch nicht einmal sicher, dass er das muss! Vgl. auch BAG-Beschluss vom 30.03.2000 - Stichwort Direktionsrecht des AG.
Aber, wichtig:
- Der Ausgleichszeitraum wie im § 15 Abs. 6 BAT angegebenen Zeitraum würde ja jeweils eingehalten werden. Ansonsten muss der BR hier aktiv werden.
- Unbedingt ist auf die zwei freien Sonntage zu achten und den Ausgleich in der Woche danach.
- Zudem muss auch § 15 Abs. 1 BAT Beachtung finden (Ausgleichszeitraum 26 Wochen)
Fragen: Wie würde sich der BR verhalten, wenn der/die ein oder andere Kollege/Kollegin eine besondere Vergütung nach § 35 BAT verlangen würde und der AG so mehr zahlen müsste (was er vermutlich verständlicherweise ablehnen würde)? Bekommt der BR es hin, die Dienstpläne zu prüfen und über einen längeren Zeitraum zu überwachen?
21.04.2006 um 16:39 Uhr
Hallo Kölner, erst mal Danke. Leider bin ich erst jetzt zum antworten gekommen. Auf deine Fragen, zu 1. Das wird die nächste Sitzung zeigen. Zu zwei, die Dienstpläne der Leitstellenmitarbeiter werden kontinuierlich überprüft.Sowie der Bediensteten im Fahrdienst (Beschäftigte ca. 490) Weiterhin werde ich den Kollegen Zweiflern im Br. den Dienstplan der Bediensteten jetzt für 6 Monate genau auf den einzelnen ausgerechnet vorlegen mit dem Durchschnitt von 26 Wochen. Der 3 bzw. Kollegen im Br. werden das dann trotz allem, so wie ich es zur Zeit abschätzen kann eine rechtliche Klärung herbeiführen wollen um einen (leider persönlichen Feldzug) durchzuführen . Ich werde mich wieder melden. Neugier
21.04.2006 um 16:44 Uhr
Der Witz daran ist, dass wirklich keinem Gesetz und keinem TV mit dieser Regelung widersprochen wird! Viel Glück
16.05.2006 um 21:29 Uhr
Hallo Kölner, ich wollte mich nochmal nach der Betriebsratssitzung melden, um dir den Ausgang der Angelegenheit 7 Tage Einsatz im Bat - Bereich Leitstelle mitzuteilen. Der Br. hat die Zustimmung zu der Weiterführung des obengenannten Schichtmodells gegeben, niemant konnte mir anhand einer Verordnung, Gesetz,TV oder einer BV zeigen das in irgend einer Form gegen ein Gesetz verstossen wird. Nochmals Vielen Dank für deine Mithilfe und der Lösung meines Problems Neugier
16.05.2006 um 21:38 Uhr
Schön, dass Du eine Rückmeldung gegeben hast. Vielen Dank Dir auch!
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