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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Radio hören und Betriebsrat

G
GabiH
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

ich arbeite seit 17 Jahren in einem mittelständischen Betrieb. Von Anfang an durfte ich in meinem Büro bei der Arbeit Radio hören. Die Lage meines Büros hat sich in den 17 Jahren 4 x geändert, zum Schluß nun vor ca. 4 Wochen. Nun kam in der letzten Woche mein Chef zu mir, und meinte, in diesem neuen Büro möchte er nicht, dass ich Radio höre. Als Begründung gab er an, da würden ja dann demnächst alles kommen und wollten ein Radio am Arbeitsplatz - obwohl seit eben 17 Jahren alle wissen, dass ich Radio höre. An der Lautstärke kann es nicht liegen, denn im Nebenbüro hat man nie gehört, dass ich Radio an habe. Es war immer sehr leise, da ich auch viel telefoniere und es mich dann selber stören würde.

Nun meine Frage, kann mir mein Chef nach so langer Zeit plötzlich verbieten, Radio zu hören, wenn er es doch all die Jahre vorher geduldet hat ??

Und eine 2. Frage - kann der Chef die Bildung eines Betriebsrates verbieten, mit den Worten "Er sei der Bertriebsrat in dieser Firma" ?? Es wurde nämlich von vielen Mitarbeitern schon der Ruf nach einem Betriebsrat laut, die Bildung wird aber konsequent unterbunden. Wir sind ca. 200 Mitarbeiter in unserem Betrieb. Kann der Chef das verbieten ?

Bitte schicken Sie mir doch Antworten dazu.

Danke im Voraus.

MfG

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

10.06.2014 um 09:38 Uhr

Dein Chef kann keine Bildung eines BR verhindern - es sei denn mit Einschüchterung und Drohungen (Beides natürlich nicht legal).

Ihr braucht also nur den entsprechenden Mut und Menschen, die es machen wollen. Ihr könnt die Gewerkschaft um Hilfe bei der Wahl eines BR bitten (Mitglieder vorausgesetzt).

Und so lange es keinen BR bei Euch gibt, kann dieser auch nicht bei der Frage Radio ja oder nein mitbestimmen. Also macht es der Chef allein.

K
Kölner

10.06.2014 um 11:07 Uhr

@GabiH Deinen Genuss, am Arbeitsplatz Radio zu hören, wird der AG nicht so ohne weiteres verbieten können. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist hilfreich; wenn es einen BR gibt! - Sollten sich allerdings Kunden oder Kollegen beschweren, Deine Konzentration abnehmen oder Du, wegen der Ablenkung nicht mehr vernünftig arbeiten (wie auch immer man das beweisen will), dann wird es schwierig.

D
Dezibel

10.06.2014 um 16:16 Uhr

Sie haben aber keinen Betriebsrat ....

P
paula

10.06.2014 um 16:27 Uhr

wenn jemand mit Kunden telefoniert dann sollte der Radio meines Erachtens aus sein. Das ist für mich schon eine frage der Professionalität bei der Arbeit. Ich hätte als Kunde keine Lust mir im Hintergrund die neuesten Verkehrsmeldungen anzuhören oder Helene Fischer nervt rum

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