Ist es möglich, die Einsicht des Betriebsrates in mein Gehalt zu untersagen?
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, dann haben laut Betriebsverfassungsgesetz Mitglieder des Betriebsrates die Möglichkeit, mein Gehalt einzusehen.
Was aber, wenn ich das nicht möchte? Wie kann ich mich dagegen wehren, dass mein Gehalt ohne meine Zustimmung eingesehen werden kann?
Zur Info: Ich bin kein leitender Angestellter.
Vielen Dank
Community-Antworten (20)
05.04.2006 um 18:30 Uhr
Hallo, der Betriebsrat darf nicht dein Gehalt einsehen, es sei denn du gibst íhnen die Erlaubniss dazu. Und dann aber auch nur, wenn du mit Anwesend bist.
05.04.2006 um 18:34 Uhr
Hallo und danke für die schnelle Antwort,
im Betriebsverfassungsgesetz steht, dass er berechtigt ist, "in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen".
Gehe ich dann recht in der Annahme, dass es sich um anonyme Listen handelt?
Vielen Dank und viele Grüße
Rubby
05.04.2006 um 18:49 Uhr
hallo Rubby, der Betriebsrat hat nur bei einem gegebenen Anlass Einsichtsrecht. Sollte so ein Fall bei einer BR-Sitzung zur Sprache kommen, wird das Gremium speziell für solche Informationen ein Maulkorb verpasst. Die gesamte Gehaltsliste ist zumindest bei uns nicht anonym! Wäre ja auch Blödsinn. Und von dieser Liste hat bei uns nur der Vorsitzende eine Kopie unter Verschluss. Gruss Mona-Lisa
05.04.2006 um 18:54 Uhr
Der BR darf in Listen der Bruttolöhne und -gehälter einsehen. Dabei handelt es sich nicht um anonyme Listen. Dieses Einsichtsrecht besteht im Rahmen der wahrzunehmenden Aufgaben (Einhalten der TV und der Grundsätze des §75 Abs.1 BetrVG).
Die Einsicht in die Gehaltslisten nimmt entweder der BetrAusschuss, ein vom BR gebildeter Ausschuss, der BRV oder ein anderweitig vom BR bestimmtes BR-Mitglied war.
Bei der Wahrnehmung des Einsichtsrecht muss nicht der Arbeitnehmer einverstanden bzw. anwesend sein.
05.04.2006 um 19:02 Uhr
und wenn ich nicht möchte, dass mein Gehalt dem Betriebsrat über so eine Liste offengelegt wird, kann ich nichts machen?
Wäre ja in meinem Falle so, dass ich als Arbeitnehmer das nicht möchte und nicht der Arbeitgeber "verschleiern" könnte...
05.04.2006 um 19:10 Uhr
Rubby, da kannst Du machen Nichts. Ist einfach so!
05.04.2006 um 19:14 Uhr
Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das möchte oder nicht. Dieses Einblicksrecht besteht deshalb, damit der BR seine Aufgaben wahrnehmen und auch überwachen kann.
Mit der Einsicht in die Bruttolisten ist es dem BR nicht möglich die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers zu erkennen (z.B. Lohnpfändung)
05.04.2006 um 19:30 Uhr
Gut, dann kann man wohl nichts machen...
Ich denke aber, dass da eine Lücke besteht... Grund für meine Frage ist der: Ich halte von unserem Betriebsrat nicht sehr viel; "Gar nichts!" möchte ich nicht sagen. Zudem sind im BR Personen, die ich etwas besser kenne und welche, davon bin ich überzeugt, rein aus Eigennutz im Betriebsrat sind (bzw. dort hineingewählt werden wollen). Wenn ich nicht möchte, dass solche Personen über mein Gehalt bescheid wissen, ohne dass man mich zuvor um Erlaubnis bitten muss, bin ich also aufgeschmissen. Kurz und überspitzt gefragt: Wie kann man sich vor dem Betriebsrat schützen?
05.04.2006 um 19:36 Uhr
Rubby, überspitzt geantwortet. Indem man auf die "ungeliebte" Zusammensetzung Einfluss nimmt oder sich einen anderen AG sucht. Da sollte man einen ev. existenten BR aber im Vorfeld kennengelernt haben, vielleicht im Rahmen einer Gruppenreise.
05.04.2006 um 19:41 Uhr
Hallo Rubby,
ich habe schon befürchtet, dass es mit persönlichen Differenzen zu tun hat.
Aus welcher Motivation auch immer sich BR´ler zur Wahl haben aufstellen lassen, sind sie nunmal in den BR gewählt worden und haben auch die Stimmenmehrheit (egal ob Liste oder Persönlichkeitswahl) erreicht.
Nun müssen sie auch ihre Aufgaben wahrnehmen und die interessen der AN vernünftig vertreten. Dass sie dabei nicht immer alle AN zufriedenstellen und auch Gegner haben, liegt in der Natur der unterschiedlichen Interessen.
Wenn euer BR nur Mist baut gibt es natürlich Wege um das abzustellen, aber zunächst sollte man einem BR seine Chance lassen.
05.04.2006 um 19:57 Uhr
Tja, bleibt einem also (ausser vielleicht auszuwandern) keine Möglichkeit.
Ich danke aber für die schnellen und guten Antworten!!
Viele Grüße
Rubby
15.09.2006 um 12:16 Uhr
Hallo Ruby,
wir haben auch gerade daas problem, dass uns die Personalstelle die EInsicht verweigert, da wir angeblich die Zustimmung der betroffenen Personen benötigen. Kann man sich hier wirklich auf §75 berufen?Denn hier geht es ja um die Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen. Würde mich freuen, wenn du mich schnell informieren könntest.
Danke Blixa
15.09.2006 um 12:36 Uhr
Hi Blixa,
keine Ahnung! Mir ging es ja gerade darum, dass ich NICHT wollte, dass der Betriebsrat mein Gehalt erfährt. Ich wäre über so eine Vorgehensweise, wie Du sie beschrieben hast, sehr erfreut gewesen!
Viele Grüße
Rubby
15.09.2006 um 16:59 Uhr
Blixa, guckst Du hier:
http://www.informationsanspruch.de/
Rubby, dieser Link ist für Dich mal ganz interessant:
http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/lohnlisten.doc
16.09.2006 um 11:50 Uhr
@ Rubby,
keiner vom BR( heut zutage) hat das recht ohne deine erlaubniss in dein persönliches gehalt zu sehen.
ja, mann glaubt es kaum aber auch wir müssen uns an die bestimmungen und rechte halten ..........
aber... was hätest du dagegen wenn wir es könnten ?
16.09.2006 um 12:13 Uhr
waschbär, vielleicht solltest auch Du Dir die Links von Fayence mal zu Gemüte ziehen.
16.09.2006 um 14:00 Uhr
lotte,
bezogen auf "was hättest du dagen wenn wir es könnten"
natürlich will ICH nicht, sehen wieviel Sie/er bekommt. Das war eine "Reto" frage.
P.S warum sollte jemand bei Rubby auf das Geld sehen ? Was hätte der d. davon ?
16.09.2006 um 14:36 Uhr
z.B. wenn man die Betriebsratsmitglieder persönlich kennt und denen schon privat nicht über den Weg traut, weil sie sehr eigennützig vorgehen und nicht gemeinnützig... und zudem die berechtigte Vermutung besteht, dass zu Nicht-Betriebsratsmitgliedern (best friends) getratscht wird.
Oder wenn man der Meinung ist, dass der Betriebsrat weniger die Mitarbeiter schützt oder fördert, sondern mehr dem Vorstand dient, ihm bei jeder Gelegenheit Zucker darein bläßt, wo die Sonne nicht scheint und sich mehr wie König und Hofstaat als wie Arbeitervertreter aufführen.
Und dann, auch wenn man noch so viele Gegenbeispiele bringt, muss ich immer wieder an die Vorgehensweise bei SAP denken, wo mit Biegen und Brechen hineininstalliert wurde. In Zeiten, wo Arbeitnehmer immer flexibler werden (sollten) und zudem stärkere Verhandlungsmacht haben, ist sowas m. E. n. antiquiert. Sicher gibt es schützenswerte Gruppen, aber was, wenn man nicht "geschützt" werden möchte? Darüber sollte ein Arbeitnehmer selbst entscheiden dürfen.
16.09.2006 um 15:04 Uhr
@ rubby,
äh, das du natürlich das recht auf "privat" hast will ich dir ja auch nicht absprechen. Und dein Recht wird ja auch gewart.
Aber ich Verstehe nicht was sollen d. bitte die "Bösen" mit der Gehalts info anfangen ?
P.S sollte dein AG nicht eigenständig die EDV "Umstellen" so denke ich mal das zumindest dieser punkt, "Safe" ist. Der Datenschutz im EDV Bereich ist ja nun mal sehr "Eng" damit ja grade keiner auf "Solche" Gedanken kommt . Leitsatz Datenschützer "Alles was nicht AUSDRÜCKLICH Erlaubt wurde ist Verboten !. solltet ihr einen DS Beauftragten haben kannst du ihn ja mal ansprechen oder d. zuständigen DS Beauftragten deiner Stadt.Bei Verdacht müssen diese sogar handeln.
16.09.2006 um 15:44 Uhr
@ Fayence,
"Gruppenreise mit dem BR" ? zum kennenlernen ?. Das ist gut d. merke ich mir.
p.s ggf. Gruppenreise mit dem Forum ! ........... das stelle ich mir "echt" intressant vor...... Mord und todschlag nicht ausgeschlossen.
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