W.A.F. LogoSeminare

Zu Euren Fragen: es steht wörtlich Abmahnung Wegen: häufige Fehlzeiten durch Krankmeldung

M
mithom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hier ist nochmal mithom, suuuper, dass ihr so schnell antwortet.

Zu Euren Fragen: es steht wörtlich Abmahnung Wegen: häufige Fehlzeiten durch Krankmeldung

Danach sind die Zeiträume aufgeführt, z.B. für 2005 3xarbeitsunfähig mit insgesamt 34 Tagen bei einer 5-Tage-Woche (meine Worte, will die genauen Daten nicht ins Netz stellen). Für 2006 hat mein Arbeitgeber dann auch noch die AU nach einem Arbeitsunfall aufgeführt.

Natürlich auch die obligatorische Warnung ist enthalten (wortwörtlich): "Hiermit weise ich daraufhin, sollten sich Ihre häufigen Krankmeldungen zukünftig nicht ändern, werde ich Ihr Arbeitsverhältnis kündigen."

Da wird er wahrscheinlich wegen des besonderen Kündigungsschutzes von Betriebsräten nicht viel Glück haben, doch zur Zeit will ich nur diese Abmahnung los werden.

Vielleicht fällt Euch ja noch etwas ein, womit Ihr mich unterstützen könnt!

Gruß mithom

3.570010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

05.04.2006 um 16:30 Uhr

Dein AG hat sich schlecht beraten lassen. Mir wird nicht ganz verständlich, warum sich ein solcher AG so viel Blöße gegeben hat.

Ich würde mir diese Abmahnung gut aufheben und nichts dagegen unternehmen. Bei Bedarf würde ich ihm mit § 612a BGB kommen!

P
p.g.

05.04.2006 um 16:34 Uhr

Entweder hat Dein Arbeitgeber nicht alle Tassen im Schrank oder er denkt sich "wo kein Kläger auch kein Richter". Dann zeig im mal, dass ein Kläger da ist.

K
Kölner

05.04.2006 um 16:40 Uhr

@peter alias p.g. Das würde ich nicht machen...

P
p.g.

05.04.2006 um 16:48 Uhr

@Kölner Wiso würdest Du nichts dagegen tun? Das sollte man sich doch nicht gefallen lassen!

M
mithom

05.04.2006 um 16:49 Uhr

Warum nicht? Habe jetzt schon mal eine Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte geschrieben. Ist da was gegen zu sagen?

P
p.g.

05.04.2006 um 16:56 Uhr

Da hast du vollkommen recht. Mal sehen was Dein Arbeitgeber dazu meint.

T
tom

05.04.2006 um 17:38 Uhr

Auch ich bin Kölners Meinung! Besser, wenn kein schlafender Hund geweckt wird! Laß den AG ruhig weiterhin so unsinnige "Abmahnungen" erteilen ...

F
Fayence

05.04.2006 um 17:45 Uhr

Hallo mithom, schliesse mich Kölner und Tom an.

@ p.g. Die wenigsten Abmahnungen halten einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Falle eines Kündigungsschutzprozesses stand. Eine AN-Reaktion zieht in der Regel immer eine Gegenreaktion des AG nach sich, da ist es fast immer besser, die Faust in der Tasche zu machen.

Ich habe Euch einen Link angehängt, der dieses Thema sehr umfassend und kurzweilig beschreibt. Klickt Euch da mal durch.

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_73/arbeitsrecht_73.html

F
ferdi

06.04.2006 um 22:59 Uhr

@ mithom

www.ratgeberrecht.de

unter Fragen auf Personenbedingte Kündigung

da findest Du alle Voraussetzungen die von Seiten des Arbeitgeber erfüllt sein müssen um so eine Kündigung zu gerechtfertigen.

ferdi

K
Kölner

07.04.2006 um 00:37 Uhr

@ferdi Mir schwillt da gerade ein wenig der Kamm. Hier wird ziemlich ernsthaft diskutiert und Du kommst mit einem link daher, der nix mit dem Thema konkreter zu tun hat. Was soll das?

Ihre Antwort