Erstellt am 26.06.2005 um 00:02 Uhr von vollmond
Hallo Jule,
dazu müßte man wissen, ob bei Euch ein Tarifvertrag anwendung findet und wenn ja welcher. Evtl. besteht auch eine Betriebsvereinbarung, die die Personaleinsatzpläne regelt. Das kann man von hier nicht beantworten. Frage dazu Euren Betriebsrat.
Gruß vollmond
Erstellt am 27.06.2005 um 09:04 Uhr von viktor
So ist es ....
Wahrscheinlich steht nicht viel im Tarif (welcher auch immer), da in der Regel die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (und damit der Dienstplan) der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG unterliegt und daher vom Betriebsrat geregelt wird.