Dienstplan - wann muss er vorliegen?
hallo - es wäre hilfreich, wenn ich schnell eine antwort bekäme! gibt es eine tarifliche regelung wann ein dienstplan, der drei schichten im stationären pflegebereich regelt, spätestens verbindlich vorliegen muss?wo finde ich die zitierbaren reglungen? vielen dank!!!!!!!!!!!!
Community-Antworten (2)
26.06.2005 um 02:02 Uhr
Hallo Jule, dazu müßte man wissen, ob bei Euch ein Tarifvertrag anwendung findet und wenn ja welcher. Evtl. besteht auch eine Betriebsvereinbarung, die die Personaleinsatzpläne regelt. Das kann man von hier nicht beantworten. Frage dazu Euren Betriebsrat. Gruß vollmond
27.06.2005 um 11:04 Uhr
So ist es ....
Wahrscheinlich steht nicht viel im Tarif (welcher auch immer), da in der Regel die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (und damit der Dienstplan) der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG unterliegt und daher vom Betriebsrat geregelt wird.
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