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Verstoß gegen § 87 BetrVG ?

BH
BR Horst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Unsere MA (Zimmermädchen im Hotel) werden ab heute nicht mehr wie im Arbeitsvertrag (168 Std./Mon.) Entlohnt. Sonder sie werden nur nach Zimmer entlohnt. Diese Umstellung seitens unseres AG wird Vorgenommen ohne das mit uns (BR) vor gesprochen wurde. Oder das mit den MA (85 Stk.) ein Änderungsvertag abgeschlossen wurde.

Meine Fragen sind:

  1. wiederspricht das Verhalten unseres AG nicht dem § 87 BetrVG ?
  2. was kann unser BR tun ?
  3. wäre da nicht die Einigungsstelle angesagt ?

Danke im vorraus

BR Horst

11.144026

Community-Antworten (26)

L
Lenny

01.04.2006 um 20:26 Uhr

Unfassbar! Es handelt sich um zwingende Mitbestimmung; AG muss Euch beteiligen. Wenn Einigung nicht möglich, dann ist die Einigungsstelle zuständig. Die MA, die sich durch seine neue Entlohnung schlechter stellen, haben Anspruch auf Bezahkung nach dem Arbeitsvertrag. Ihr könnt gegen AG gerichtlich vorgehen und einen Unterlassungsanspruch geltend machen; dass er es unterlässt, die MA nach Zimmern zu bezahlen.

RI
Ramses II

01.04.2006 um 20:35 Uhr

"Zwingende Mitbestimmung"?

"AG muss Euch beteiligen"?

"Wenn Einigung nicht möglich..."

Oh Herr, schütze die Arbeitnehmer vor solchen Betriebsräten!

L
Lenny

01.04.2006 um 20:52 Uhr

Was passt dir nicht?

R
Ramses1

01.04.2006 um 20:57 Uhr

ich finde Lenny hat völlig recht; irgendwelche Unklarheiten Ramses?

K
Kölner

01.04.2006 um 21:05 Uhr

Schon einmal daran gedacht, dass es sich um arbeitsvertragliche Regelungen handelt? Wir befinden uns auf der INDIVIDUALRECHTLICHEN Ebene! Was soll denn hier im § 87 BetrVG tangiert worden sein? Vielleicht vom § 87 der Abs. 1 Nr. 10 irgendetwas?

Unterstützt die MA'in lieber dabei, wie sie sich gegen diese arbeitsvertragliche, individuelle Änderung wehren kann. Wenn von einem BR schon das BetrVG bei so einer Sache ins Spiel gebracht wird, dann doch eher § 80 Abs. 1 Nr. 1, oder?

RI
Ramses II

01.04.2006 um 21:08 Uhr

Der Arbeitgeber darf auch mit der Zustimmung des Betriebsrates nicht in die Arbeitsverträge eingreifen! Das ist alleine den Gewerkschaften für ihre Mitglieder vorbehalten!

Sollte ein AG mit solch einem Ansinnen an den Betriebsrat herantreten sollte der BR dies dem Arbeitgeber unmissverständlich klarmachen.

Wie könnt Ihr nur meinen, der Arbeitgeber dürfe solch eine Regelung mit dem BR treffen?

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:12 Uhr

Ich finde auch, dass Lenny NICHT grundsätzlich recht hat, und Du, der Du Dich Ramses1 nennst, solltest das mit dem Namen lassen!

@BR Horst gibt es bei euch einen Tarifvertrag unter den auch diese Zimmermädchen fallen? Wenn ja, was ist dort geregelt?

Wenn nein, dann solltet ihr mit dem AG über Vergütungsgrundsätze verhandeln, und das hättet ihr dann eigentlich schon lange machen sollen, damit es nicht zu solcher Willkür kommt.

Außerdem ist das ein individualrechtliches Problem der AN, die ggf. ihre Rechte aus dem Arbeitsvertrag einklagen müssen.

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:15 Uhr

Hallo Kölner, da habe ich ja wohl am spätesten mit der Antwort begonnen.

Ohne Tarifbindung ist tatsächlich §87(1) Nr. 10 heranzuziehen. Wir haben z.B. auch gerade eine Einigungsstelle zur Ausgestaltung eines Vergütungssystems.

L
Lenny

01.04.2006 um 21:16 Uhr

nein, es ist nicht ausschließlich ein individualrechtl. Problem. Erst muss AG das mit BR regeln, und die Umsetzung erfolgt dann auf individualrechtl. Ebene. Gebe dir Recht, tarifvertragliche Regelung wäre vorrangig.

K
Kölner

01.04.2006 um 21:21 Uhr

@Lenny Ist es doch...

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:23 Uhr

@ Lenny isses dochdochdoch....

L
Lenny

01.04.2006 um 21:24 Uhr

nein. 87 Nr. 10.

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:27 Uhr

aber wenn es keine Vereinbarung gibt, dann kann der AG Verträge machen wie er will, und wenn es eine gibt, dann liegt das Rechtsschutzinteresse aufgrund der Rechte aus der Vereinbarung nach 87(1)10 beim AN.

So isses leider Lenny

L
Lenny

01.04.2006 um 21:27 Uhr

Kölner und w-j, meint Ihr AG kann die Bezahlung ohne BR ändern? oder wie soll ich das doch doch doch verstehen?

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:29 Uhr

Er darf nicht, aber er kann. Und das Recht dagegen vorzugehen liegt ausschließlich beim AN.

K
Kölner

01.04.2006 um 21:30 Uhr

Auf diese Art und Weise können wir das Spiel - gaaaanz sicher zum Leidwesen der betroffenen Kollegin - bis zum Exzess weitertreiben.

@Lenny Fangen wir's noch einmal an.... Wovon reden wir denn beim § 87 Abs. 1 Nr. 10? Wovon reden wir beim § 80 Abs. 1 Nr. 1? Hast Du BetrVG-Kommentare zur Hand? Liest Du denn gerne? Kannst Du Gesetzestexte abstrahieren? Bist Du bereit zur Läuterung?

R
Ramses1

01.04.2006 um 21:31 Uhr

@w-j-k, ich find es gibt es gibt keinen grund mir meinen namen schlecht zu machen und jetzt hat lenny doch recht

L
Lenny

01.04.2006 um 21:31 Uhr

Ach so. Danke w-l-j. Es hat Klick gemacht.

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:33 Uhr

.... genau Kölner.... und außerdem noch: Worauf bezieht sich §99 BetrVG? Kontrolle der Eingruppierung. Hier kann der BR ggf. widersprechen. Aber es hilft nix. Wenn es der AG trotzdem macht, ist wieder der AN dran, der seine Recht ggf. einklagen muss.

K
Kleopatra

01.04.2006 um 21:36 Uhr

@ramses 1+2: ich find eihr solltet euch nicht verarschen, weil der Kölner recht hat; außerdem war Ramses2 deine bemerkung: oh herr, schützte die..... gemein gegenüber lenny

L
Lenny

01.04.2006 um 21:36 Uhr

was die 85 Zimmermädchen dann aber auch machen sollten

R
ramses1

01.04.2006 um 21:40 Uhr

warum sagt horst eigentlich nichts dazu, der hat doch die frgae gestellt?? Horst:WO BIST DU??????????????????

K
Kölner

01.04.2006 um 21:43 Uhr

Noch eins..

@Ramses1 Es spricht von einem sehr ungewöhnlichen Maß an Sensibilität, an Aufrichtigkeit, an wirklichem Interesse für dieses Forum und deren Teilnehmer, wenn man sich ein Pseudonym zulegt, dass fast haargenau dem eines anderen (weitgehend sehr ehrenwerten) Teilnehmers dieses Forums gleicht.

Es ist schon toll, wenn man sich an einen großen Geist anlehnen kann, ne?

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:45 Uhr

Danke Kölner, das meinte ich mit meinen etwas dürreren Worten,

BH
BR Horst

02.04.2006 um 00:43 Uhr

Danke für euere Antworten. Das Problem ist das außer dem WV auch der BR das Hausverbot hat.Also haben wir keine möglichkeit unsere MA zu Informieren.Wir haben sogar den Verdacht das hinter dem Hausverbot durch unseren Kunden unser AG steckt.Denn so könnte mit den MA (90% Ausländer) machen was er will. Also euere Unterhaltung war untereinander war gut aber richtig geholfen hat sie mir leider noch nicht. Gibt es wirklich nichts was unser BR tun kann außer unser MA zu Unterichten? Gruß BR Horst

F
Fayence

02.04.2006 um 01:44 Uhr

@ r.....1

Ad1: w-j-k heißt nicht w-j-k sondern w-j-l

Ad2: Und wenn ich "Ramses" unter Suchen eingebe, erwarte ich und nicht nur ich allein, ausschliesslich Beiträge von Ramses II zu finden.

Ad3: Auch ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du Dir einen anderen Nicknamen zulegen könntest. Wie wäre es z.B. mit "Plagiator"?

AD4: Schrei Horst nicht mehr so an

Nacht und Gruß Fayence

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