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Aktennotiz

S
sprachlos
Jan 2018 bearbeitet

ein mitarbeiter hat eine akten notiz bekommen auf einen verstoss !
bevor er die akten notiz bekam auf eine sache war dem AG aber noch ein angeblicher verstoss bekannt der nicht in der akten notiz steht , kann der Ag nachträglich noch etwas gegen den AN unternehmen und sich auf die akten notiz berufen . oder hätte er den verstoss gleich mit anbringen müssen . danke

2.00201

Community-Antworten (1)

R
rkoch

26.07.2011 um 10:54 Uhr

Was denkst Du denn das der AG machen will/kann? Aktennotizen schreiben kann er so viel und so oft schreiben wie er will, ist sogar vollkommen egal was da drin steht. Totes Papier, ausser er verfolgt irgendeinen Zweck damit (z.B. eine Beurteilung der Leistung des AN). Nur einen Zweck kann er mit einer Aktennotiz nicht verfolgen: Eine Kündigung des AN! Die braucht (sofern überhaupt nötig) nämlich eine Abmahnung! Und das ist etwas ganz anderes als eine Aktennotiz. Eine Abmahnung muß nämlich 3 ganz konkrete Bedingungen erfüllen, sonst ist es eben keine sondern eben eine Aktennotiz.

  1. Sie muß ein konkretes arbeitsvertragliches Fehlverhalten des Arbeitnehmer rügen welches für sich genommen eigentlich eine Kündigung rechtfertigen würde
  2. Sie muß dem AN unmissverständlich darlegen das eine Wiederholung nicht geduldet wird.
  3. Sie muß dem AN für die Wiederholung der Fehlers eine konkrete Arbeitsrechtliche Konsequenz (z.B. die Kündigung) androhen.

Und zu guter letzt muß sie dem AN auch noch zugehen. Ohne das der AN sie erhalten hat ist die Abmahnung wirkungslos.

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