Stromausfall , der AG will stunden abziehen
bei uns im betrieb ist der strom ausgefallen wie in mehren bezirken unserer stadt unser betriebsleiter hat bei der bewag jetzt vattenfall angerufen und hat die auskunft bekommen das es noch dauert bis wieder strom da ist. darauf meinte der betriebsleiter zu uns wir könnten nach hause gehen aber er würde uns die stunden abziehen . gibt es eine rechtssprechung oder ist es erlaubt das die stunden abgezogen werden dürfen . wie sollen wir uns verhalten ? danke im voraus marion
Community-Antworten (5)
31.03.2006 um 00:07 Uhr
Das fällt unter das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers. Siehe "Annahmeverzug".
31.03.2006 um 02:44 Uhr
Ich denke auch, dass das zu Lasten des Arbeitgebers geht. So wie ich mal gehört habe, ist die Hauptpflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Was ja auch getan wird in diesesm Falle. Un der AG muß die Leute beschäftigen. Wenn jetzt aus irgendwelchen Gründen keine Arbeit verrichtet werden kann (z.B. Logistikmitarbeiter haben nichts zu tun, weil ein LKW, den sie entladen sollen, im Stau steht), dann haben sie halt nichts zu tun. Trotzdem kann der AG nicht den Lohn mindern. Wenn der AG meint, er müßte dann Leute nach Hause schicken, so kann er das tun, aber sicher nicht unter Lohnabzug bzw. Stundenabzug.
31.03.2006 um 02:51 Uhr
Uups. Je nach TV ist ein Abzug von einzelnen Stunden (z.B. bei vorhandenen Mehrarbeitsstunden) möglich. Und ggf. ist das auch bei TzBfG'lern nach KAPOVAZ möglich.
31.03.2006 um 02:59 Uhr
Kölner,
Du meinst der Stromausfall wurde vorher angekündigt?
31.03.2006 um 09:53 Uhr
Ja, er hatte den Stromausfall zu verantworten und aufgrund eines bewusst in die Steckdose gegebenen brennenden Rasieres damit angekündigt.
Nein, natürlich nicht.
Aber: Da gab es doch mal 4 AZR 338/90. Soweit so gut. Die Lehre aus 4 AZR 338/90 war auf Seiten der AG, bei neu abzuschließenden Tarifen ganz genau auf die korrekte Formulierung zu achten. Ergo?
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