Sonderurlaub wg. Eheschließung?
Unsere Firma ist dem Tarifvertrag der IG Metall angelehnt. Ein Arbeitnehmer hat an einem deutschen Feiertag im Ausland geheiratet. Hat er trotzdem Anrecht auf 2 Urlaubstage???
Community-Antworten (1)
31.03.2006 um 00:10 Uhr
"Anlehnung" bedeutet ja wohl, dass der Tarifvertrag nicht gilt, sondern nur einzelne Teile des TV angewandt werden. Ob dann die Arbeitsbefreiungsregelungen angewandt werden kann hier niemand wissen.
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