Unsere Firma ist dem Tarifvertrag der IG Metall angelehnt. Ein Arbeitnehmer hat an einem deutschen Feiertag im Ausland geheiratet. Hat er trotzdem Anrecht auf 2 Urlaubstage???
"Anlehnung" bedeutet ja wohl, dass der Tarifvertrag nicht gilt, sondern nur einzelne Teile des TV angewandt werden. Ob dann die Arbeitsbefreiungsregelungen angewandt werden kann hier niemand wissen.