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Arbeitsfreistellung bei Eheschließung am Samstag

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VerenaS
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Miteinander, Generelle Frage: Muss der Arbeitgeber eine Arbeitsfreistellung von 2 Arbeitstagen gewährleisten, wenn die Eheschließung gesetzlich und kirchlich an einem Samstag (Betrieb geschlossen) stattfindet? Ist Arbeitsfreistellung = Sonderurlaub?

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Community-Antworten (6)

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Pickel

07.08.2018 um 15:56 Uhr

ergibt sich der Anspruch aus einer allgemeinen Regelung? Wenn ja, wie lautet die dazu?

Wenn nicht: Welche Form der Verhinderung liegt denn die 2 kompletten Tage vor?

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VerenaS

07.08.2018 um 16:19 Uhr

Manteltarifvertrag für medizinische Pflegeberufe: "In den nachstehenden Fällen wird der med. FA auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Gehaltes gewährt: a, bei Eheschließung der med. FA 2 Arbeitstage"

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hansimglueck

07.08.2018 um 17:54 Uhr

Der Anspruch ergibt sich aus dem § 616 BGB (oder eines Tarifvertrages). Findet das Ereignis an einem Tag an, an dem nicht gearbeitet wird, fällt kein Anspruch an.

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Pjöööng

07.08.2018 um 18:44 Uhr

Der Text des Tarifvertrages ist hier eindeutig (es sei denn es wurde etwas weggelassen): Die Gewährung der zwei Tage ist unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer am Tag des Ereignisses arbeiten muss, oder nicht!

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VerenaS

07.08.2018 um 19:34 Uhr

Wenn es Ihnen nichts ausmacht, können Sie gerne den Manteltarif für medizinische Fachangestellte lesen. Ich finde hier auch keine Einschränkung der Gewährung. https://www.aerzteblatt.de/archiv/81164/Manteltarifvertrag-fuer-Medizinische-Fachangestellte-Arzthelferinnen §17 .... oder steht das BGB § 16 dann darüber?

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