Erstellt am 08.05.2018 um 19:08 Uhr von hansimglueck
Nein, das darf er nicht. Wenn ihr nein gesagt habt, darf auch niemand "freiwillig" kommen. Wenn es doch in die Richtung läuft, hat der BR einen Unterlassungsanspruch, den ihr beim Arbeitsgericht geltend machen könnt.
Fordert den AG auf, mit euch zu verhandeln.
Erstellt am 08.05.2018 um 20:43 Uhr von Challenger
Zitat hansimglueck
Nein, das darf er nicht. Wenn ihr nein gesagt habt, darf auch niemand "freiwillig" kommen
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Ergänzend dazu :
Nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG sind Überstunden mitbestimmungspflichtig. Egal ob der AG diese anordnet, duldet, oder freiwillig geleistete Überstunden entgegennimmt.
Erstellt am 08.05.2018 um 21:17 Uhr von rugovani
vielen dank für schnelle Antwort
Erstellt am 08.05.2018 um 22:23 Uhr von ganther
kommt halt drauf was der AG macht. Unser AG geht bei solchen Aktionen des BR gerne zu den AN und sagt: "ich wollte ja das ihr Überstunden machen könnt, aber der BR hat es mir untersagt. Sehr schade für Euch, da ich weiß, dass viele mit diesem Geld schon plant. Schade! Aber so ist Eure Interessenvertretung"
Da kommt sehr schnell Druck auf den BR, was der AG hier aber macht ist zulässig
Erstellt am 09.05.2018 um 08:34 Uhr von BRHamburg
Das dieses Verhalten des Arbeitgebers zulässig ist würde ich mal in Frage stellen.
Erstellt am 09.05.2018 um 11:22 Uhr von Giftzwerg
Zitat ganther
Da kommt sehr schnell Druck auf den BR, was der AG hier aber macht ist zulässig
Hallo ganther,
auf welcher Rechtsgrundlage beruht Deine Behauptung ?
Erstellt am 09.05.2018 um 16:02 Uhr von ganther
mehr als ein Verfahren wegen Behinderung der BR Arbeit beim ArbG und LAG. Wir sind das Thema in der Vergangenheit nahezu im Halbjahresrhythmus angegangen. Nach insgesamt 6 Versuchen und sehr eindeutigen Aussagen der Richter dazu (der AG lügt nicht und der AG darf ablehnende Entscheidungen des BR kommentieren. Dabei darf er auch polemisch sein und er darf auch die AN auffordern auf den BR zuzugehen)
Daher ist bei uns die Sache durch und ich bin mir mit meiner Aussage sehr sicher