Erstellt am 29.03.2006 um 15:14 Uhr von Rollie
Einen Alkoholtester wird er sich vermutlich gar nicht genehmigen lassen müssen.
Die Frage ist eher, was macht er damit ? Müssen sich Mitarbeiter auf Anordnung einem Test unterziehen ? Hat der BR ein MBR bei der Frage, ob sich der AN einem Test unterziehen muß ? Kann man sowas in eine BV packen ? Welche Konsequenzen hat eine Verweigerung des AN für ihn ?
Erstellt am 29.03.2006 um 15:26 Uhr von Lulu
Hallo Rollie
Der Arbeitgeber möchte den Tester, bei Verdacht auf Alkoholgebrauch anwenden. Was freiwillig geschehen soll, es würde keine Konsequensen, bei verweigerung geben, wir sind der Meinung, das dies schon ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht ist, Nachteile konnten noch nicht genannt werden.
Erstellt am 29.03.2006 um 16:15 Uhr von willi
Alkohol am Arbeitsplatz, darf doch nicht Sein zum Schutz für die Mitarbeiter im Betrieb.
Wenn kein Alkohol ?? hat der Mitarbeiter auch keine Nachteile.
Beim Alko-Test ist durch BV geregelt.
Mitarbeiter / BR / Meister in einem neutralen Raum