Leiter-Verantwortungen verteilt -> eine Stufe niederiger
Ein Mitarbeiter soll seine Leiter-Tätigkeiten abgeben und soll dafür die monatliche Leiter-Zulage nicht mehr erhalten. Der Mitarbeiter ist in der höchste Stufe von TVÖD. Vor zwei Jahren wurde eine Leitungs-Ebene unternehmensweit eingeführt. Dafür sollte es eine monatliche Zulage geben. Dies soll für diesen Mitarbeiter gestrichen werden und eventuell soll er auch eine Stufe niedriger im TVÖD erhalten.
Mehrere Fragen hierzu:
-Der BR-Vorsitztender und sein Stelv. im Betriebsrat haben eigenständig beschlossen, dass sie dies mit unserem Anwalt prüfen wollen. Es ist kein Beschluss im Betriebsrat hierzu gefallen. Die anderen 5 BR-Mitgliedern wurden weder über diesen Fall informiert noch über die Entscheidung diese Sache an einem Anwalt zu geben. Ist diese Vorgehensweise so korrekt?
-Kann der Arbeitgeber die Aufgaben von einem Mitarbeiter auf andere verteilen ggf an externen vergeben (ist hier auch passiert) und danach der Mitarbeiter runterstufen?
Wir sind ein junger Betriebsrat ohne viel Erfahrung.
Community-Antworten (5)
10.04.2018 um 00:00 Uhr
Ohne Beschluss muss der AG erst einmal keine Kosten für den RA erstatten. Ist der MA denn einverstanden mit dieser Versetzung?
10.04.2018 um 00:24 Uhr
@ganther - danke für die Antwort. Das ist auch was wir dachten.
Der Mitarbeiter ist nicht einverstanden und möchte auch, dass der Antwalt gefragt wird.
10.04.2018 um 02:06 Uhr
So wie es auf den ersten Blick aussieht bewegt ihr Euch nicht im Bereich von § 40 BetrVG sondern im § 80 BetrVG. Da bedarf es einer Einigung mit dem AG für die Kostenübernahme
10.04.2018 um 10:01 Uhr
Ist der Mitarbeiter den Mitglied der Gewerkschaft? Wenn ja kann es sich dort beraten lassen.
10.04.2018 um 10:11 Uhr
Die Kostenübernahme scheint bei der ganzen Problematik euer geringeres Problem zu sein.
Der Arbeitgeber darf sicherlich Arbeitsaufgaben umverteilen, aber warum ist dies in dem Fall notwendig? Warum erfüllt der Angestellte nicht die ihm übertragenen Aufgaben? Welche Ursachen hat das? und wie kann man ihm helfen seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.
Die Aberkennung einer Zulage, welche an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, ist nachvollziehbar. Eine Herabstufung in der Lohngruppe oder Tarifgruppe im ÖD dürfte allerdings nicht möglich sein, jedenfalls nicht ohne Änderung des Arbeitsvertrages und da ist dann die Mitarbeit des Betriebsrates gefordert und in dem Fall in Zusammenarbeit mit dem Anwalt.
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