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Feiertagsarbeit - was kann der BR tun wenn der Arbeitgeber gegen den Willen des BR Feiertagsarbeit einzelvertraglich regeln will?

A
Amalia
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, bei uns will der Arbeitgeber alle kommenden Feiertage arbeiten. Wir als BR haben dies aber abgelehnt. Nun will unser AG mit allen Mitarbeitern einzeln reden und fragen, ob sie an den feiertagen zeit hätten auf Arbeit zu kommen (ganz freiwillig natürlich ,ha,ha,ha). Was können wir als BR dagegen tun? ich habe im Ratgeber Recht mal gelesen, das eiene solche Vereinabrung unwirksam wäre und es sich um eine unzulässige Beschäftigung handelt. Wo findet man da was in den Weiten der Gesetzesbücher? Tschüß Amalia :)

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Community-Antworten (2)

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Angi1

29.03.2006 um 11:03 Uhr

Hallo Amalia,

euer MBR findet Ihr im § 87 Abs. 2 BetrVG.

Die Regelungen für Sonn-und Feiertagsbeschäftigung findest du im ArbZG § 9 bis § 15.

MfG Angi1

G
graceblau

29.03.2006 um 11:08 Uhr

Hallo Amalia,

meines Wissens nach muss Arbeit an Sonn- und Feiertagen beim Amt für Arbeitsschutz beantragt werden und eine evtl. Genehmigung ist auch nicht billig. Ihr könnt als BR diese Mehrarbeit ablehnen, aber wenn die Mitarbeiter "freiwillig" kommen, was wollt ihr dann machen? Teilt den Mitarbeitern mit, dass ihr die Mehrarbeit nicht genehmigen werdet und somit auch keine Zuschläge abgerechnet werden können.

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