Wird die Wahl der betriebsrätlichen Mitglieder in den Aufsichtsrat einer gemeinnützigen Gesellschaft im Verhältniswahlrecht oder Mehrheitswahlrecht getätigt? Danke
Erstellt am 29.03.2006 um 18:37 Uhr von Kölner Bisher weiss ich nur, dass bei Euch das "Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat" nicht gilt.