Erstellt am 21.01.2010 um 17:18 Uhr von Matze
@Grobi,
1. Betriebsrat grundsätzlich ja.
2. Ein Personalrat ist für die öffentl. Verwaltung. Ihr seid, wenn auch gemeinnützig, eine private Körperschaft.
Siehe auch unter "Gesetzestexte" das Betriebsverfassungsgesetz: §1
"(1) 1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt."
Mit kollegialen Grüßen