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O
Olchi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb ist es schon mal vorgekommen dass Kollegen untereinander getauscht haben ohne den Vorgesetzten zu informieren.

Wie sieht es da mit der Versicherung im Schadensfall aus ?

Wenn zum Beispiel ich arbeiten würde, ohne dass ich auf dem Dienstplan stehe, weil ich mit dem Kollegen getauscht habe ohne den Dienstplaner sofort zu benachrichtigen.

Die Benachrichtigung erfolgt erst später beim Vorgesetzten, zum Beispiel am Montag nachdem am samstag der Tausch stattfand.

LG Olchi

92802

Community-Antworten (2)

K
Kölner

03.02.2015 um 15:24 Uhr

Unfallversicherungsrechtlich ist das kein Ding. Aber vll. ArbZG-mäßig; § 3 ArbZG könnte ein Problem werden.

Ich würde als AG diese interne Tauscherei strikt untersagen oder wenigstens ein Genehmigungsverfahren vorschalten!

R
Rattle

03.02.2015 um 15:49 Uhr

solche dinge können eigentlich nur zwischen BR und AG laut BetrVG vereinbart werden. Stichwort BV

MFG

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