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Pauschbeträge für Auslandsreisen - welche Kosten müssen erstattet werden?

H
Heike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

wer kann Helfen?

Es geht um Pauschbeträge für Auslandsreisen. Ein MA war jetzt in Österreich und hatte Übernachtungskosten von 40 €. In der gültigen Tabelle ab 01.01.05 stehen 70€ drin.

Meine Frage ist jetzt, welcher Betrag gilt. Der niedrigere oder der gesetzliche??

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

27.03.2006 um 21:04 Uhr

Gültige Tabelle von was? Der AN tut sehr gut daran nur das was er/sie an wirklichen Aufwendungen gehabt hat auch abzurechnen.

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