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§ 37 III BetrVG //Zeitgutschrift bzw Freistellung

S
Sprotte
Nov 2016 bearbeitet

welche Zeiten werden erstattet? lt Personalabteilung erhalten Betriebsräte für BR-Schulungen+Fahrtzeit maximal 7.36 Std gutgeschrieben bzw freigestellt, da man davon ausgeht, dass BR-Schulungen betriebsratsbedingt seien.

soweit noch kein problem.... ABER:

wie sieht es aus, wenn der MA aber vorher 5 Std gearbeitet hat (da im Betrieb die Luft brennt) und dann anschließend zum Seminar fährt und am selben tag noch den ersten Seminartag hat - diese zeit beläuft sich auf ca 5 weitere Std. unseres erachtens müßte der Mitarbeiter 5 Std betriebsbedingte arbeitszeit PLUS z.b. 5Std BR-Zeit erstattet bekommen (wobei die BR-Zeit maximal 7.36h sein darf/betriebsübliche tägliche Arbeitszeit).

der Arbeitgeber will dem Kollegen aber für den gesamten tag nur 7.36h gutschreiben bzw freistellen.

kompliziert geschrieben, aber ich hoffe ihr versteht was ich meine..

weiß einer um die Sach- und Rechtslage?

im Übrigen muß ich darauf hinweisen, daß jeder "normale" Mitarbeiter bei sonstigen Schulungen immer komplette reisezeit + Seminarzeit (auch wenn diese z.b. 11.30std insgesamt sind) erstattet erhält. Wie sieht es aus mit ungleichbehandlung von Betriebsräten?

3.80902

Community-Antworten (2)

N
nbabe

07.12.2006 um 18:26 Uhr

Hallo, also die Arbeit des BR ist ehrenamtlich, der AG ist lediglich dazu verpflichtet die Ausfallzeit im Betrieb als Arbeitskraft entgeltlich freizustellen. Laut BetrVG §37 nachzulesen. Das heisst, der Betriebsrat bekommt nicht die Schulungszeit bezahlt, sondern lediglich die Stunden die er vom Betrieb frei bekommt an diesem Tag /Tagen. Und das entspricht der Regelarbeitszeit pro Tag, also bei Ihnen 7,36h, und bei anderen zB. 7,5 oder 8h je nach Wochenarbeitszeit!Gruss nbabe

Hallo, ja natürlich ist es bei der Teilzeitkraft dann so, dass auch die tatsächlichen Tagesstunden bezahlt werden. Gruss

S
sprotte

08.12.2006 um 08:24 Uhr

danke nbabe :)

weißt du vielleicht auch wie es mit teilzeitkräften im genau den gleichen fall ist? und zwar meine ich eine teilzeitkraft die wöchentlich 34 std arbeitet (an 4 tagen a 8,5 std)

wird dann an dem entsprechenden Tag bis max 8,5 std freigestellt?

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