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Stechen zu Arbeitsbeginn

H
Hansen
Mai 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich arbeite in einem großen Einzelhandelsunternehmen mit vielen kleinen Abteilungen. Die Personalkantine + Garderobe für Mitarbeiter befindet sich im oberen Bereich des Hauses. Beim Stechen (Stempeln / Piepen/ etc.) gibt es unterschiedliche Terminals im Hause. D.h. nicht jeder Mitarbeiter darf an dem selben Terminal stempeln.

Nun hat sich eine Mitarbeiterin beim BR beschwert, dass Sie von Ihrem Terminal (die übrigens immer in der Nähe der jeweiligen Abteilung angebracht sind) zur Kantine jeden Tag ca. 3-4 Minuten beim stempeln verliert und es ungerecht ist.

Ist dies gesetzlich?

Bitte bitte um Hilfe!!

Gruss Hansen

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

02.05.2018 um 15:29 Uhr

Hallo Hansen,

das Thema wurde schon hier öfters besprochen. Guck mal hier unter diesem Link: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5293

K
kratzbürste

02.05.2018 um 15:34 Uhr

Es wird zum Gesetz, wenn ihr in einer Betriebsvereinbarung alle Punkte regelt, die geregelt werden sollten.Denn bekanntlich gelten BVs unmittelbar und zwingend. Und in der Mitbestimmung ist der BR auch.

H
Hansen

02.05.2018 um 16:22 Uhr

Hallo liebe BR- Kollegen,

vielen Dank für die schnelle und tolle Antwort von Euch. Werde dies so dem Kollegen weitergeben.

Vielen Dank und schöne Woche noch.

Gruss Hansen

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