Raucherpausen
Hallo, lt. unserem Konzern sollen jetzt alle Raucher stechen, wenn sie rauchen gehen. 40 Jahre lang mussten die Raucher nicht abstechen um zu Rauchen. Kann unser Betriebsleiter jetzt einfach eine Anweisung aushängen? Alle Raucher haben ab sofort zu stechen für ihre Raucher-pause. Muss unser Betriebsleiter nicht erst eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat machen? Haben wir hier ein Mitbestimmungsrecht. Können wir Ihn bitten die Anweisung wieder abzuhängen.
Grüße von einen Betriebsrat der noch nicht lange besteht
Community-Antworten (18)
17.09.2017 um 18:22 Uhr
Euer Chef versucht physikalische Gesetzmäßigkeiten auszunutzen. Rauch steigt nach oben. Wenn die Raucher beim rauchen stehen, werden die sitzenden Nichtraucher nicht so sehr gestört. Ist doch praktisch. Was wollt ihr da noch nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmen.
17.09.2017 um 21:06 Uhr
Sorry, da war ich etwas schnell am tippen
17.09.2017 um 23:55 Uhr
Ja ihr seid in der Mitbestimmung. Den eine wichtige Frage ist z.B was passiert mit der Zeit die ein Raucher durch das rauchen nicht arbeitet?
18.09.2017 um 09:30 Uhr
Das Thema ist so alt, dass es dazu hier bereits 193 Threads gibt. Umso verwunderlicher, dass dazu immer noch Antworten wie von hansimglueck, Pech wäre hier wohl angebrachter, aufschlagen. Einfach einmal im Suchfenster den Begriff "Rauchverbot" eingeben, würde hier einigen weiterhelfen
18.09.2017 um 16:21 Uhr
Zumindest das LAG Schleswig-Holstein hat schon mal die Ansicht vertreten, der Arbeitgeber könne mitbestimmungsfrei entscheiden ob Raucherpausen zu bezahlen sind, da dies eine Frage der Vergütung und des Umfangs der zu leistenden Arbeitszeit sei. Das "Stempeln" selber habt Ihr ja vermutlich schon in einer BV geregelt. Insofern ist es durchaus möglich dass der Arbeitgeber hier korrekt gehandelt hat.
18.09.2017 um 18:53 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Hallo Pjöööng, nein wir haben noch keine BV. Deswegen die Frage kann unser Betriebsleiter einfach einen Aushang machen? Oder muss er diesen wieder abhängen? Wir wollen nicht wissen ob die Raucherpausen bezahlt werden müssen. Uns geht es nur darum, ob dies der Betriebsleiter alleine bestimmen kann ohne mit dem Betriebsrat darüber gesprochen zu haben.
Grüße und DANKE
18.09.2017 um 18:57 Uhr
Ich meinte die BV zur Zeiterfassung. Mit dieser habt Ihr vermutlich Eure Mitbestimmung "verbraucht".
18.09.2017 um 21:23 Uhr
Die Zeiterfassung hatten wir schon immer. Nur jetzt ist neu das wir für die Raucherpausen abstechen sollen. Über diese haben wir keine BV. Deswegen die Frage: Kann er einfach die Anweisung aushängen, ohne den Betriebsrat darüber zu informieren? Auch hat der Betriebsleiter inzwischen alle Kollegen eine Unterweisung darüber unterschreiben lassen. Auch über die Arbeitszeiten haben wir keine BV. Wir sind ganz neu, der erste Betriebsrat in der Firma. Also alle keine Ahnung.
18.09.2017 um 23:18 Uhr
Grundsätzlich braucht der Arbeitgeber Raucherpausen nicht zu bezahlen. Ihr habt eine BV in der (vermutlich) geregelt ist, dass Arbeitnehmer bei Arbeitsaufnahme und Arbeitsende jeweils die Zeiterfassung zu bedienen haben. Damit dürfte es dann auch nicht zu beanstanden sein wenn der Arbeitgeber dies auch für Unterbrechungen der Arbeit einfordert. Für weitere Mitbestimmung wäre dann kein Raum. konzentrieren.
Statt uch hier jetzt auf enen Streit einzulassen den Ihr wohl eher verlieren werdet, sollte Ihr Euch aufSchulungen und den Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
19.09.2017 um 15:12 Uhr
So ganz kampflos würde ich das Feld nicht räumen! Euer AG hat es jahrelang geduldet und die Pausen bezahlt. Daraus kann für die Raucher eine betriebliche Übung entstanden sein und bislang bezahlte Rauchpausen zählen somit zur bezahlten Arbeitszeit!
In der Mitbestimmung seid ihr auf jeden Fall!
19.09.2017 um 15:33 Uhr
"Daraus kann für die Raucher eine betriebliche Übung entstanden sein und bislang bezahlte Rauchpausen zählen somit zur bezahlten Arbeitszeit!"
ArbG Würzburg (10 Ca 996/14) und LAG Nürnberg (2 Sa 132/15) sehen das jedenfalls nicht so. Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 18.11.2015 zurückgewiesen, somit ist die Sache rechtskräftig.
19.09.2017 um 16:33 Uhr
Meine Quelle ist aus 06/16, leider ist diese Seite (auch ein "Service für Betriebsräte") mittlerweile anmeldepflichtig und ich kann bzw. möchte deshalb nichts zitieren... Die einzelnen Schritte zur Urteilsfindung sind anhand von Urteilen belegt, diese wiederum sind aber älteren Datums als die Angabe von Celesto.
Scheint also mittlerweile andere Meinungen zu geben. Wir jedenfalls konnten die Stempelplicht für Raucher bislang erfolgreich abwehren...
19.09.2017 um 17:09 Uhr
also wenn es da ein Aktenzeichen gibt ....
19.09.2017 um 17:28 Uhr
also wenn das soo einfach gewesen wäre... lol
Ich schrieb ja "die einzelnen Schritte zur Urteilsfindung sind anhand von Urteilen belegt" - wenn ich nur die Aktenzeichen schreibe, wird der Kontext nicht schlüssig :-(
Bin ich blind, oder gibt's im Forum keine Möglichkeit, persönliche Nachrichten zu schreiben? Ich hab das Ding als PDF und geb das gerne weiter...
19.09.2017 um 19:02 Uhr
persönliche Nachrichten gibt es hier nicht. Aber die von mir benannten Urteile sind schon recht gravierend, wie ich finde. Also kann mir kaum vorstellen, wie jemand sonst argumentieren will, daß man diese Gerichtsentscheidungen außer Acht lassen will.
P.S. mein Nutzername plus die Zahl 2011 bei hotmail.com
19.09.2017 um 23:37 Uhr
An alle, vielen Dank, werden uns wehren. Zuerst soll unsere Betriebsleiter mal den Aushang abhängen und mit dem Betriebsrat eine BV machen. Somit kann er seine Unterweisung und die Drohung mit Abmahnung gleich mal in den Papierkorb werfen. Unser Betriebsleiter versucht immer den Betriebsrat zu umgehen. Vielen Dank nochmals. werde berichten
20.09.2017 um 12:49 Uhr
@Celestro: Mail ist raus @Coco: prima, viel Glück! Unsere BV regelt seitdem, dass IM Gebäude das Rauchen verboten ist, und an bestimmten Raucherinseln erlaubt ist.
Positiver Nebeneffekt: die rauchenden Kollegen berichten, dass sie seitdem weniger rauchen... zum einen, weil sie "zu faul sind", zum anderen, weil sie sich halt doch so ein wenig auf dem Präsentierteller fühlen :-)
28.09.2017 um 12:32 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten.
Verwandte Themen
Raucherpausen
Hallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bei uns im Unternehmen gibt es einen Montageband und vier Nebenabteilungen. Das Montageband macht am Tag zwei zusätzliche Raucherpausen von je fünf
Rauchverbot nur für eine Abteilung
Guten Morgen zusammen. Ein Hallenleiter hat mich gefragt, welche Konsequenzen es hat wenn er für seine Halle die Raucherpausen streicht. Die Raucherpausen für andere Hallen aber weiter bestehen (ke
Raucherpausen/Arbeitszeit - unter den Umständen, dass die MA ihr Arbeitsgerät mit in den Raucherraum nehmen, überhaupt verlangbar, dass ausgestempelt wird?
Hallo an Alle zur Zeit haben wir leider noch keinen BR, der wird erst Anfang 2008 gegründet. Nun habe ich erfahren, dass unsere GL plant, dass für Raucherpausen ausgestempelt werden soll. (in den B
Raucherpausen
Hallo, bei uns (122 AN) soll zu Raucherpausen abgestempelt werden. Unterliegt das nach §87 der Mittbestimmung? Darf der AG generell Raucherpausen untersagen?
Raucherpausen
Hallo liebe Allwissenden. Brauche dringend eine Antwort auf die Frage: Kann der AG die Raucherpausen ausserhalb der gesetzlichen Pausen auf 1x Morgens und 1x Mittags beschränken? Ist der Betriebsrat