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Raucherpausen

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coco25
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, lt. unserem Konzern sollen jetzt alle Raucher stechen, wenn sie rauchen gehen. 40 Jahre lang mussten die Raucher nicht abstechen um zu Rauchen. Kann unser Betriebsleiter jetzt einfach eine Anweisung aushängen? Alle Raucher haben ab sofort zu stechen für ihre Raucher-pause. Muss unser Betriebsleiter nicht erst eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat machen? Haben wir hier ein Mitbestimmungsrecht. Können wir Ihn bitten die Anweisung wieder abzuhängen.

Grüße von einen Betriebsrat der noch nicht lange besteht

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Community-Antworten (18)

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hansimglueck

17.09.2017 um 18:22 Uhr

Euer Chef versucht physikalische Gesetzmäßigkeiten auszunutzen. Rauch steigt nach oben. Wenn die Raucher beim rauchen stehen, werden die sitzenden Nichtraucher nicht so sehr gestört. Ist doch praktisch. Was wollt ihr da noch nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmen.

C
coco25

17.09.2017 um 21:06 Uhr

Sorry, da war ich etwas schnell am tippen

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BRHamburg

17.09.2017 um 23:55 Uhr

Ja ihr seid in der Mitbestimmung. Den eine wichtige Frage ist z.B was passiert mit der Zeit die ein Raucher durch das rauchen nicht arbeitet?

B
BrauseBär

18.09.2017 um 09:30 Uhr

Das Thema ist so alt, dass es dazu hier bereits 193 Threads gibt. Umso verwunderlicher, dass dazu immer noch Antworten wie von hansimglueck, Pech wäre hier wohl angebrachter, aufschlagen. Einfach einmal im Suchfenster den Begriff "Rauchverbot" eingeben, würde hier einigen weiterhelfen

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Pjöööng

18.09.2017 um 16:21 Uhr

Zumindest das LAG Schleswig-Holstein hat schon mal die Ansicht vertreten, der Arbeitgeber könne mitbestimmungsfrei entscheiden ob Raucherpausen zu bezahlen sind, da dies eine Frage der Vergütung und des Umfangs der zu leistenden Arbeitszeit sei. Das "Stempeln" selber habt Ihr ja vermutlich schon in einer BV geregelt. Insofern ist es durchaus möglich dass der Arbeitgeber hier korrekt gehandelt hat.

C
coco25

18.09.2017 um 18:53 Uhr

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Hallo Pjöööng, nein wir haben noch keine BV. Deswegen die Frage kann unser Betriebsleiter einfach einen Aushang machen? Oder muss er diesen wieder abhängen? Wir wollen nicht wissen ob die Raucherpausen bezahlt werden müssen. Uns geht es nur darum, ob dies der Betriebsleiter alleine bestimmen kann ohne mit dem Betriebsrat darüber gesprochen zu haben.

Grüße und DANKE

P
Pjöööng

18.09.2017 um 18:57 Uhr

Ich meinte die BV zur Zeiterfassung. Mit dieser habt Ihr vermutlich Eure Mitbestimmung "verbraucht".

C
coco25

18.09.2017 um 21:23 Uhr

Die Zeiterfassung hatten wir schon immer. Nur jetzt ist neu das wir für die Raucherpausen abstechen sollen. Über diese haben wir keine BV. Deswegen die Frage: Kann er einfach die Anweisung aushängen, ohne den Betriebsrat darüber zu informieren? Auch hat der Betriebsleiter inzwischen alle Kollegen eine Unterweisung darüber unterschreiben lassen. Auch über die Arbeitszeiten haben wir keine BV. Wir sind ganz neu, der erste Betriebsrat in der Firma. Also alle keine Ahnung.

P
Pjöööng

18.09.2017 um 23:18 Uhr

Grundsätzlich braucht der Arbeitgeber Raucherpausen nicht zu bezahlen. Ihr habt eine BV in der (vermutlich) geregelt ist, dass Arbeitnehmer bei Arbeitsaufnahme und Arbeitsende jeweils die Zeiterfassung zu bedienen haben. Damit dürfte es dann auch nicht zu beanstanden sein wenn der Arbeitgeber dies auch für Unterbrechungen der Arbeit einfordert. Für weitere Mitbestimmung wäre dann kein Raum. konzentrieren.

Statt uch hier jetzt auf enen Streit einzulassen den Ihr wohl eher verlieren werdet, sollte Ihr Euch aufSchulungen und den Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit

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RoterFaden

19.09.2017 um 15:12 Uhr

So ganz kampflos würde ich das Feld nicht räumen! Euer AG hat es jahrelang geduldet und die Pausen bezahlt. Daraus kann für die Raucher eine betriebliche Übung entstanden sein und bislang bezahlte Rauchpausen zählen somit zur bezahlten Arbeitszeit!

In der Mitbestimmung seid ihr auf jeden Fall!

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celestro

19.09.2017 um 15:33 Uhr

"Daraus kann für die Raucher eine betriebliche Übung entstanden sein und bislang bezahlte Rauchpausen zählen somit zur bezahlten Arbeitszeit!"

ArbG Würzburg (10 Ca 996/14) und LAG Nürnberg (2 Sa 132/15) sehen das jedenfalls nicht so. Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 18.11.2015 zurückgewiesen, somit ist die Sache rechtskräftig.

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RoterFaden

19.09.2017 um 16:33 Uhr

Meine Quelle ist aus 06/16, leider ist diese Seite (auch ein "Service für Betriebsräte") mittlerweile anmeldepflichtig und ich kann bzw. möchte deshalb nichts zitieren... Die einzelnen Schritte zur Urteilsfindung sind anhand von Urteilen belegt, diese wiederum sind aber älteren Datums als die Angabe von Celesto.

Scheint also mittlerweile andere Meinungen zu geben. Wir jedenfalls konnten die Stempelplicht für Raucher bislang erfolgreich abwehren...

C
celestro

19.09.2017 um 17:09 Uhr

also wenn es da ein Aktenzeichen gibt ....

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RoterFaden

19.09.2017 um 17:28 Uhr

also wenn das soo einfach gewesen wäre... lol

Ich schrieb ja "die einzelnen Schritte zur Urteilsfindung sind anhand von Urteilen belegt" - wenn ich nur die Aktenzeichen schreibe, wird der Kontext nicht schlüssig :-(

Bin ich blind, oder gibt's im Forum keine Möglichkeit, persönliche Nachrichten zu schreiben? Ich hab das Ding als PDF und geb das gerne weiter...

C
celestro

19.09.2017 um 19:02 Uhr

persönliche Nachrichten gibt es hier nicht. Aber die von mir benannten Urteile sind schon recht gravierend, wie ich finde. Also kann mir kaum vorstellen, wie jemand sonst argumentieren will, daß man diese Gerichtsentscheidungen außer Acht lassen will.

P.S. mein Nutzername plus die Zahl 2011 bei hotmail.com

C
coco25

19.09.2017 um 23:37 Uhr

An alle, vielen Dank, werden uns wehren. Zuerst soll unsere Betriebsleiter mal den Aushang abhängen und mit dem Betriebsrat eine BV machen. Somit kann er seine Unterweisung und die Drohung mit Abmahnung gleich mal in den Papierkorb werfen. Unser Betriebsleiter versucht immer den Betriebsrat zu umgehen. Vielen Dank nochmals. werde berichten

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RoterFaden

20.09.2017 um 12:49 Uhr

@Celestro: Mail ist raus @Coco: prima, viel Glück! Unsere BV regelt seitdem, dass IM Gebäude das Rauchen verboten ist, und an bestimmten Raucherinseln erlaubt ist.

Positiver Nebeneffekt: die rauchenden Kollegen berichten, dass sie seitdem weniger rauchen... zum einen, weil sie "zu faul sind", zum anderen, weil sie sich halt doch so ein wenig auf dem Präsentierteller fühlen :-)

E
Eisbär24

28.09.2017 um 12:32 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.

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