Erstellt am 02.05.2018 um 06:09 Uhr von MaJoK
Hm eigentlich wollte ich ja nicht, aber folgendes.
Deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz darf dir nicht gekürzt werden. Dein besonderer Fall ist im Gesetz nicht vorgesehen!
Schlussfolgernd darauf müsstest du für die zuviel gewährten und genommenen Urlaubstage 2017 deinem AG Schadensersatz leisten. Dein Argument der AG hätte sich verzählt dürfte bei einem Rechtsstreit vermutlich nicht greifen ( Dies ist keine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt wenden!), weil
...... wenn der AG Resturlaub aus dem Vorjahr nicht bis zum 31.März des Folgejahres gewähren kann ist er dafür auch zu Schadensersatz verpflichtet.
Warum ist dir den nicht aufgefallen, daß du mehr Urlaub erhalten hast als dir zusteht?
Der Urlaubsanspruch steht ja in deinem Arbeitsvertrag und jeder AN plant am Jahresanfang seinen Urlaub fürs Jahr oder?
Fazit. Akzeptiere es oder leiste Schadensersatz für die 4 Tage, bist dir unsicher suche den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht!
Erstellt am 02.05.2018 um 07:45 Uhr von Carolin83
Ich habe ab dem 1. Januar bis 31. August meine Fünftagewoche auf eine drei Tage Woche reduziert. Diese Reduzierung hab ich noch mal verlängert dann bis zum 31. Dezember. Bei dieser Verlängerung hat mein Arbeitgeber wohl versäumt weiterhin meinen Urlaubs Anspruch auf drei Tage Woche ab September zu reduzieren. Daher hatte ich auch keinen Überblick mehr wie viele Urlaubstage mir zustehenund habe vertraut was mir an Resturlaubstage für 2017 angezeigt wird
Erstellt am 02.05.2018 um 08:07 Uhr von hansimglueck
Diese Art von Fälle (zu viel Urlaub gewährt ) haben durchaus schon Gerichte auf dem Tisch gehabt.
Zu viel gewährter Urlaub kann nicht auf das Folgejahr angerechnet werden. Der Urlaub darf nicht gekürzt werden (und du bist nicht zum Ersatz verpflichtet).
Auch dem Arbeitgeber hätte es auffallen können, dass du keinen Urlaub mehr hattest, als er ihn dir genehmigte. Sein Risiko.
Erstellt am 02.05.2018 um 09:33 Uhr von celestro
"und jeder AN plant am Jahresanfang seinen Urlaub fürs Jahr oder?"
NÖ !
Erstellt am 02.05.2018 um 12:18 Uhr von moreno
,,Hm eigentlich wollte ich ja nicht," Zitat Majok. Hättest Du auch lieber gelassen!