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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber kürzt Urlaub im aktuellen Jahr weil im Vorjahr verrechnet

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Carolin83
Jan 2025 bearbeitet

Mein Arbeitgeber hat mir Anfang April den Urlaub um 4 Tage gekürzt, weil er sich 2017 mit den Urlaubstagen verrechnet hat und ich diesen schon komplett angetreten bin. Darf dieser das einfach mit dem folgenden Kalenderjahr verrechnen?

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Community-Antworten (8)

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MaJoK

02.05.2018 um 08:09 Uhr

Hm eigentlich wollte ich ja nicht, aber folgendes. Deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz darf dir nicht gekürzt werden. Dein besonderer Fall ist im Gesetz nicht vorgesehen!

Schlussfolgernd darauf müsstest du für die zuviel gewährten und genommenen Urlaubstage 2017 deinem AG Schadensersatz leisten. Dein Argument der AG hätte sich verzählt dürfte bei einem Rechtsstreit vermutlich nicht greifen ( Dies ist keine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt wenden!), weil ...... wenn der AG Resturlaub aus dem Vorjahr nicht bis zum 31.März des Folgejahres gewähren kann ist er dafür auch zu Schadensersatz verpflichtet.

Warum ist dir den nicht aufgefallen, daß du mehr Urlaub erhalten hast als dir zusteht? Der Urlaubsanspruch steht ja in deinem Arbeitsvertrag und jeder AN plant am Jahresanfang seinen Urlaub fürs Jahr oder?

Fazit. Akzeptiere es oder leiste Schadensersatz für die 4 Tage, bist dir unsicher suche den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht!

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Carolin83

02.05.2018 um 09:45 Uhr

Ich habe ab dem 1. Januar bis 31. August meine Fünftagewoche auf eine drei Tage Woche reduziert. Diese Reduzierung hab ich noch mal verlängert dann bis zum 31. Dezember. Bei dieser Verlängerung hat mein Arbeitgeber wohl versäumt weiterhin meinen Urlaubs Anspruch auf drei Tage Woche ab September zu reduzieren. Daher hatte ich auch keinen Überblick mehr wie viele Urlaubstage mir zustehenund habe vertraut was mir an Resturlaubstage für 2017 angezeigt wird

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hansimglueck

02.05.2018 um 10:07 Uhr

Diese Art von Fälle (zu viel Urlaub gewährt ) haben durchaus schon Gerichte auf dem Tisch gehabt.

Zu viel gewährter Urlaub kann nicht auf das Folgejahr angerechnet werden. Der Urlaub darf nicht gekürzt werden (und du bist nicht zum Ersatz verpflichtet). Auch dem Arbeitgeber hätte es auffallen können, dass du keinen Urlaub mehr hattest, als er ihn dir genehmigte. Sein Risiko.

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celestro

02.05.2018 um 11:33 Uhr

"und jeder AN plant am Jahresanfang seinen Urlaub fürs Jahr oder?"

NÖ !

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Moreno

02.05.2018 um 14:18 Uhr

,,Hm eigentlich wollte ich ja nicht," Zitat Majok. Hättest Du auch lieber gelassen!

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Manpre17

29.01.2025 um 11:33 Uhr

Ich stehe leider auf einmal im selben Dilemma. Kann jemand mit Urteilen aushelfen? Finde leider keine für solch einen Fall.

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Uschi4

30.01.2025 um 05:52 Uhr

Mehrurlaub nehmen ging also ohne Probleme in Ordnung? Nun jammern, da die andere Seite was zurückfordert?

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XYZ68

30.01.2025 um 09:10 Uhr

@Manpre17 Urteil habe ich nicht gefunden aber die Antwort eines Rechtsanwaltes. https://www.frag-einen-anwalt.de/Zuviel-gewaehrter-Urlaub--f277301.html

Ausnahmen kann es da aber bei tariflichen Regelungen geben, sollte ein Tarifvertrag gelten. Grundsätzlich ist das aber Individualrecht. Im Zweifel hilft nur der Weg zum Anwalt und dann zum Gericht.

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