Erstellt am 21.03.2006 um 07:31 Uhr von pit47
Hallo Herbert50,
Nachtschichten kann man leider in diesem Fall nicht einklagen. Der AG hat das Direktionsrecht, wie er seine Mitarbeiter einsetzten will.
Erstellt am 21.03.2006 um 07:46 Uhr von Rattle
hallo, pit47
ist schon richtig was du sagst, ABER hat der kollege nicht ein recht auf gleichbehandlung.
wenn sein kollege dauernachschicht hat, hat er auch da ein anspruch?
ich meine das im BetrVG es einen § gibt der die gleichbehandlung garantiert.
mfg