Nachtschicht - kann die eingeklagt werden?
Seit 12 Jahren mache ich Wechelschicht, nun will mein AG das ich nur noch Frühschicht mache und ein anderer Kollege die Nachtschichten allein machen soll. Da ich nicht auf meine Schichten verzichten möchte, auch des Geldes wegen, möchte ich fragen ob ich die Nachtschichten einklagen kann,um Sozial nicht schlechter gestellt zu zu sein als mein Kollege. Vielen Dank im voraus, Herbert
Community-Antworten (2)
21.03.2006 um 08:31 Uhr
Hallo Herbert50, Nachtschichten kann man leider in diesem Fall nicht einklagen. Der AG hat das Direktionsrecht, wie er seine Mitarbeiter einsetzten will.
21.03.2006 um 08:46 Uhr
hallo, pit47
ist schon richtig was du sagst, ABER hat der kollege nicht ein recht auf gleichbehandlung.
wenn sein kollege dauernachschicht hat, hat er auch da ein anspruch?
ich meine das im BetrVG es einen § gibt der die gleichbehandlung garantiert.
mfg
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